Laut einem Bericht des "Handelsblatts" widerspricht eine Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende den im Wachstumspaket der Ampel-Koalition vorgesehenen Steuerentlastungen. Das Finanzministerium betrachtet die geplante Maßnahme als kontraproduktiv für die wirtschaftlichen Entlastungsziele der Koalition. Dies führt zu Spannungen zwischen Finanzminister Christian Lindner und Arbeitsminister Hubertus Heil.
Neuer Streit in der Bundesregierung
Innerhalb der Bundesregierung droht ein erneuter Konflikt zwischen Finanzminister Lindner (FDP) und Sozialminister Heil (SPD). Grund dafür ist die von Heil geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, die vor allem Gutverdiener stärker belasten würde. Lindner hat diese Pläne zunächst gestoppt, und derzeit laufen Diskussionen über das weitere Vorgehen. Diese Entwicklung wurde am Donnerstag von Regierungskreisen bestätigt.
Sozialversicherung langfristig unterfinanziert
Die deutsche Sozialversicherung, bestehend aus Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, steht langfristig vor finanziellen Herausforderungen. Um die Finanzierung sicherzustellen, plant Heil, die Beitragsbemessungsgrenzen im kommenden Jahr deutlich anzuheben. Derzeit liegt die Grenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei einem Jahreseinkommen von etwa 91.000 Euro, bei der Kranken- und Pflegeversicherung bei etwa 62.000 Euro. Ab 2025 sollen diese Grenzen um rund sechs Prozent steigen.
Konflikt mit Steuerentlastungsplänen
Das Finanzministerium sieht diese geplante Erhöhung als unvereinbar mit den Steuerentlastungen, die im Rahmen des Wachstumspakets der Ampel-Koalition geplant sind. Ein Vermerk des Finanzministeriums zitiert, dass die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen die Entlastungseffekte der Wachstumsinitiative untergraben würde.
Stellungnahmen aus den Ministerien
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP äußerte sich das Finanzministerium nicht zu den laufenden Verhandlungen. Lindner betonte jedoch im Bundestag, dass durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen die beschlossenen Steuerentlastungen geschmälert und der gewünschte Kaufkrafteffekt nicht erzielt werden könnte.
Das Arbeitsministerium wiederum erklärte, dass sich die Verordnung seit Mitte September in der Abstimmung zwischen den Ressorts befinde. Eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen orientiere sich jährlich an der Bruttolohnentwicklung, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gleichklang mit der Lohnentwicklung zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen. Ohne diese Anpassung würden Gutverdiener auf Kosten der Sozialversicherung entlastet.