Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das Bürgergeld-Empfänger schneller in Arbeit bringen soll. Die Vorschläge beinhalten eine Reihe von Verschärfungen und Neuerungen, die bereits ab Januar gelten sollen. Das Ziel ist klar: Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt soll erleichtert, aber auch sanktioniert werden, wenn Jobangebote abgelehnt oder andere Regelverstöße begangen werden.
Strengere Pendelregeln
Eine der größten Änderungen betrifft die zumutbare Pendelzeit für Bürgergeld-Empfänger. Wer weniger als sechs Stunden pro Tag arbeitet, muss zukünftig bis zu 2,5 Stunden für den Hin- und Rückweg in Kauf nehmen. Für eine Vollzeitarbeit sind bis zu drei Stunden Pendeln zumutbar. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die Angehörige pflegen oder kleine Kinder betreuen.
Rückkehr zu Hartz-IV-Sanktionen
Heil führt auch eine Rückkehr zu den harten Sanktionen des früheren Hartz-IV-Systems ein. Bürgergeld-Empfänger, die zumutbare Jobangebote ablehnen oder Termine beim Jobcenter versäumen, müssen mit empfindlichen Kürzungen rechnen. Wer einen Job ablehnt, wird drei Monate lang 30 Prozent weniger Bürgergeld erhalten. Bei verpassten Terminen droht eine Kürzung um 30 Prozent für einen Monat.
Härtere Strafen bei Schwarzarbeit
Auch bei Schwarzarbeit wird schärfer durchgegriffen. Bürgergeld-Empfänger, die bei illegaler Arbeit erwischt werden, müssen mit einer zusätzlichen Kürzung von 30 Prozent für drei Monate rechnen. Diese Sanktionen kommen zu den üblichen Strafen wegen Sozialbetrugs hinzu.
Neue Vermögensregelungen
Heil plant zudem eine Rückkehr zu den strengeren Vermögensregeln. Bürgergeld-Empfänger dürfen nur noch sechs Monate lang ihr Erspartes behalten, danach müssen sie Vermögen über 40.000 Euro aufbrauchen, bevor sie weitere Leistungen erhalten.
Motivationsprämie für nachhaltige Beschäftigung
Um den Anreiz zu erhöhen, dauerhaft aus dem Bürgergeld herauszukommen, wird eine Motivationsprämie von 1000 Euro eingeführt. Diese Prämie erhalten Bürgergeld-Empfänger, die ein Jahr lang in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten. Ein Minijob reicht hierfür allerdings nicht aus. Die Prämie soll helfen, die Rückkehr ins Bürgergeld zu verhindern und eine langfristige Beschäftigung zu fördern.
Erleichterungen für Arbeitgeber
Neben den Verschärfungen gibt es auch Maßnahmen, die Arbeitgeber entlasten sollen, um offene Stellen schneller besetzen zu können. Dazu gehören vor allem Integrationspraktika und flexiblere Beschäftigungsmöglichkeiten.
Integrationspraktikum für Flüchtlinge
Ab dem 1. September 2025 wird ein Integrationspraktikum eingeführt, das vor allem Geflüchteten den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern soll. Flüchtlinge können dann bis zu 12 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 16 Wochen, ein kostenloses Praktikum in einem Betrieb absolvieren. Ziel ist es, Vorbehalte von Arbeitgebern abzubauen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Wer von einer Kündigung bedroht ist, soll ab Juli 2025 die Möglichkeit erhalten, für vier Wochen bei einem anderen Arbeitgeber zur Probe zu arbeiten. So soll der Übergang in eine neue Beschäftigung erleichtert und Arbeitslosigkeit vermieden werden.
Zuwanderung für Leiharbeiter
Eine weitere Neuerung betrifft die Möglichkeit für ausländische Leiharbeiter, nach Deutschland zu kommen. Voraussetzung ist, dass sie den gleichen Lohn wie Festangestellte erhalten und mindestens einen 12-monatigen Arbeitsvertrag vorweisen können. Damit sollen neue Wege zur Fachkräftesicherung geschaffen werden.