Nach den jüngsten Erfolgen der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen sowie in Sachsen, Brandenburg und Hessen, wollen nun zahlreiche Bundestagsabgeordnete der CDU, SPD, Grünen und Linken ein Verbot der AfD anstreben. Dieser Vorstoß wird unter anderem vom Chemnitzer CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz angeführt.
Wiederaufleben der Debatte
Die Diskussion um ein AfD-Verbot wurde nach den turbulenten Ereignissen im Thüringer Landtag erneut entfacht. Dort hatte die AfD unter Führung von Björn Höcke mit aller Macht versucht, das Amt des Landtagspräsidenten zu erlangen. Nun plant der Bundestag, nach Informationen der "Welt", über einen Gruppenantrag abzustimmen, der ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten soll. Mehr als 40 Bundestagsabgeordnete arbeiteten diesen Antrag über Monate hinweg aus und stellten ihn am Freitag nahezu fertig.
Unterstützung aus verschiedenen Parteien
Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind mindestens 37 Abgeordnete erforderlich. Bei CDU, SPD, Grünen und Linken unterstützen jeweils mindestens zehn Parlamentarier den Antrag. Zusätzlich gibt es einen Hilfsantrag, der die staatliche Parteienfinanzierung der AfD streichen soll. Es bleibt jedoch fraglich, ob ein Parteiverbot durchgesetzt werden kann, da nur das Bundesverfassungsgericht befugt ist, ein solches Verbot zu verhängen. Anträge dürfen nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung eingereicht werden, nicht jedoch von den Bundesländern oder der aktuellen Ampel-Koalition.
Vorwürfe gegen die AfD
Die Antragsteller werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bedrohen und mit einer "kämpferisch-aggressiven Haltung" gegen diese vorzugehen. Diese Vorwürfe sind nach geltender Rechtsprechung für ein Parteienverbot notwendig. Ein zentrales Argument im Antrag ist die Forderung der AfD nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten, die auch legal in Deutschland lebende Zuwanderer einschließt.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen stützen den Antrag
Laut "Welt" sollen jüngste Gerichtsentscheidungen den Verbotsantrag unterstützen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus beobachtet werden darf. Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht stufte die Partei als verfassungsfeindlich ein.
Innerparteiliche Kontroversen
Trotz der Bemühungen gibt es innerhalb der beteiligten Parteien Bedenken. In der CDU und SPD, aber auch bei den Grünen und Linken, wird darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, eine Partei mit so vielen Wählerstimmen zu verbieten. Aufgrund dieser Meinungsverschiedenheiten erscheint eine Mehrheit im Bundestag für das AfD-Verbot derzeit unwahrscheinlich. Alternativ wird daher auch über ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände nachgedacht.