Im ersten Halbjahr 2024 wurden insgesamt über 2,5 Milliarden Euro Kindergeld auf ausländische Konten überwiesen. Dieser Betrag belegt einen massiven Anstieg im Vergleich zu den vergangenen Jahren. So wurden 2023 noch 525,7 Millionen Euro auf ausländische Konten gezahlt, während es 2010 lediglich 35,8 Millionen Euro waren.
Gründe für die Zunahme der Auslandsüberweisungen
Die Bundesagentur für Arbeit nennt zwei Hauptgründe für diese Entwicklung:
- Zuwachs an EU-Arbeitskräften: Seit 2010 ist die Zahl der Arbeitnehmer aus EU-Ländern wie Polen, Rumänien und Tschechien, die in Deutschland steuerpflichtig arbeiten, erheblich gestiegen. Von den 313.000 betroffenen Kindern stammen 307.000 aus der EU; allein 171.000 davon sind polnischer Herkunft.
- Erhöhte Kindergeldbeträge: Die Kindergeldzahlungen pro Kind sind seit 2010 von 184 Euro auf 250 Euro gestiegen, was einer Erhöhung von 36 % entspricht. Ab 2025 soll der Betrag sogar auf 255 Euro steigen.
Finanzielle Unterschiede zwischen Deutschland und den Herkunftsländern
Das deutsche Kindergeld übersteigt oft die Kinderzuschläge in den Heimatländern der Arbeitnehmer:
- In Polen beträgt das Kindergeld ab dem ersten Kind etwa 21 Euro monatlich. Im Vergleich dazu erhielten Kinder in Polen im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 111 Millionen Euro aus Deutschland.
- In Rumänien sind es 25 Euro pro Kind, während Deutschland allein im ersten Halbjahr 27 Millionen Euro dorthin überwies.
- In die Ukraine, die mit einem Kindergeld von 57 Euro ab dem dritten Kind nur geringfügige Beträge auszahlt, floss rund eine halbe Million Euro.
Anspruch und Regularien für grenzüberschreitendes Kindergeld
Kindergeld wird auch dann gezahlt, wenn ein Elternteil in Deutschland lebt, arbeitet oder dort steuerpflichtig ist, unabhängig davon, ob das Kind selbst in einem anderen EU-Land oder im Europäischen Wirtschaftsraum lebt. Das Arbeitsministerium regelt solche grenzüberschreitenden Zahlungen und schließt in bestimmten Fällen auch Drittstaaten wie die Türkei oder Marokko ein, wenn entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen.
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch
Die Antragsteller müssen eine Steuerpflicht in Deutschland nachweisen oder bestimmte Ansprüche, wie Rentenbezüge, erfüllen. Außerdem sind Nachweise wie Meldebescheinigungen der Kinder und Einkommensnachweise der Eltern bei der Familienkasse erforderlich.
Differenzzahlungen bei niedrigeren Kindergeldbeträgen im Ausland
Sollte das Wohnsitzland des Kindes ebenfalls Kindergeld zahlen, übernimmt Deutschland die sogenannte „Differenzzahlung.“ In solchen Fällen wird die Differenz ausgeglichen, wenn der Zuschuss im Ausland niedriger ist als das deutsche Kindergeld.
Maßnahmen gegen Missbrauch
Die Arbeitsagentur betont, dass sie eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeitet, um Betrugsfälle aufzudecken und missbräuchliche Inanspruchnahme zu verhindern.