Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob der Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Bundeshaushalt und Steuerzahler in Deutschland haben.
Hintergrund des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag, auch „Soli“ genannt, ist eine Abgabe, die auf Einkommens-, Körperschaftssteuer sowie Kapitalerträge erhoben wird. Ursprünglich wurde er in den frühen 1990er-Jahren eingeführt und sollte die finanziellen Belastungen durch die deutsche Wiedervereinigung mittragen. Seit 1995 wird der Soli unbefristet erhoben und ist nicht zweckgebunden. Die Einnahmen fließen direkt in den Bundeshaushalt.
Wer zahlt aktuell den Soli?
Bis 2020 mussten fast alle Steuerpflichtigen in Deutschland den Solidaritätszuschlag leisten. Seit der Reform im Jahr 2021 trifft es nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Laut Schätzungen zahlen etwa sechs Millionen Menschen und rund 600.000 Kapitalgesellschaften weiterhin den Soli. Für etwa 90 Prozent der Steuerzahler wurde der Soli abgeschafft.
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
Diese Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Klage von FDP-Abgeordneten. Sie argumentieren, dass der Soli mit dem Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019 verfassungswidrig geworden sei. Die Beschwerdeführer bemängeln zudem, dass die Regelung zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags ungleich auf verschiedene Einkommensgruppen wirkt.
Vorangegangene Gerichtsentscheidungen
Die Klage in Karlsruhe ist nicht die erste rechtliche Herausforderung gegen den Soli. Bereits im Januar 2023 hatte der Bundesfinanzhof in München den Solidaritätszuschlag als verfassungskonform eingestuft. In seiner Entscheidung stellte der Bundesfinanzhof fest, dass die Wiedervereinigung Deutschlands weiterhin finanzielle Anforderungen an den Staat stellt.
Mögliche Auswirkungen eines Karlsruher Urteils
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt, könnte erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Bundesregierung hat Soli-Einnahmen von etwa 12,75 Milliarden Euro im kommenden Jahr fest eingeplant. Sollte der Zuschlag wegfallen, entstünde eine erhebliche Finanzierungslücke. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Staat rückwirkend Soli-Einnahmen zurückerstatten muss. Die Gesamtsumme könnte sich auf etwa 65 Milliarden Euro belaufen.
Entlastung für Unternehmen
Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnte insbesondere für Unternehmen in Deutschland eine finanzielle Entlastung bringen. Experten schätzen das Einsparpotenzial für Betriebe auf rund 65 Milliarden Euro. Die Wirtschaft plädiert seit Jahren für eine Abschaffung des Soli, um die finanzielle Belastung für Unternehmen zu senken.