Auswirkungen des Ampel-Aus für Bürgergeld-Empfänger
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Auswirkungen des Ampel-Aus für Bürgergeld-Empfänger

Nach dem Ende der Ampel-Koalition profitieren insbesondere Bürgergeld-Bezieher von den ausbleibenden Sanktionen. Ein ursprünglich geplantes Sanktionssystem für Bürgergeld-Empfänger, die nicht kooperieren, wird vorerst nicht umgesetzt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundeskanzler Olaf Scholz wollten zwar verschärfte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und die Verweigerung von Jobangeboten einführen, jedoch ist dies aktuell nicht mehr in Sicht.

Geplante Sanktionen und Reformen bleiben aus

Trotz intensiver Verhandlungen der ehemaligen Ampel-Parteien stand Sozialminister Hubertus Heil unter Druck, Maßnahmen gegen Bürgergeld-Bezieher einzuführen, die sich den Mitwirkungspflichten entziehen. Die geplanten Änderungen sollten mehr Fairness im Sozialsystem und eine stärkere Integration in den Arbeitsmarkt bewirken. Die Einführung war für Anfang 2024 vorgesehen. Aufgrund des politischen Umbruchs wird dies jedoch vorerst nicht umgesetzt.

Erhöhte Kosten und weitere Hürden für das Bürgergeld-System

Zusätzlich zu den nicht umgesetzten Sanktionen steigen die Ausgaben für das Bürgergeld weiter an. Die ursprünglichen Berechnungen werden mittlerweile um mehrere Milliarden Euro überschritten. Finanzminister Christian Lindner warnt vor den steigenden Kosten und dem eingeschränkten Potenzial zur Vermittlung von Arbeitslosen in neue Positionen.

Details der geplanten Sanktionen

Im Juli 2024 verabschiedete die damalige Regierung Maßnahmen zur Einführung von Mitwirkungspflichten und Sanktionen für Bürgergeld-Bezieher:

  • Bürgergeld-Beziehern, die bewusst nicht an der Jobsuche teilnehmen, sollten ihre Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden.
  • Auch bei Terminversäumnissen sollte eine Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für einen Monat verhängt werden.
  • Bei Verdacht auf Schwarzarbeit sollte der Fall an die Zollverwaltung gemeldet und die Bürgergeldzahlungen ausgesetzt werden.

Koalitionsende stoppt Sanktionsvorhaben

Aufgrund des Regierungswechsels und des Verlusts der Parlamentsmehrheit scheinen die Sanktionen jedoch nicht mehr durchsetzbar. Ein Sprecher von Sozialminister Heil bestätigte, dass die Umsetzung der Änderungen nun in den Händen des Parlaments liege, wo eine Mehrheit für die Pläne fehlt. Dies bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger weiterhin von den geplanten Sanktionen verschont bleiben.

Ausnahme: Sanktionen für Totalverweigerer bereits beschlossen

Die Sanktionen für Bürgergeld-Bezieher, die jegliche Arbeitsangebote grundlos ablehnen, wurden jedoch bereits im Rahmen des Haushaltsplans für 2024 eingeführt. Wer ohne berechtigten Grund eine Arbeitsaufnahme verweigert, riskiert den Entzug des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate.