Explodierende Politikerpensionen: Über 221 Millionen Euro für Ex-Abgeordnete
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Explodierende Politikerpensionen: Über 221 Millionen Euro für Ex-Abgeordnete

Die Kosten für die Altersversorgung von Politikern in Deutschland nehmen weiter zu. Laut aktuellen Berichten stiegen die Gesamtausgaben für Pensionen und Krankenversorgung von Ministern, Abgeordneten und ihren Hinterbliebenen im Jahr 2023 auf 221,4 Millionen Euro. Innerhalb von vier Jahren ist dies ein Anstieg um 8,5 Prozent gegenüber den 204 Millionen Euro im Jahr 2019.

Überblick der Begünstigten

Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung, der alle vier Jahre veröffentlicht wird, offenbart die Dimension der Altersbezüge für Politiker:

  • Ehemalige Abgeordnete: 3312 ehemalige Mitglieder des Bundestags und der Landesparlamente erhalten Pensionen.
  • Hinterbliebene: 1122 Personen beziehen Hinterbliebenenpensionen.
  • Ehemalige Regierungsmitglieder: 587 frühere Regierungsvertreter sowie 177 Hinterbliebene gehören ebenfalls zu den Empfängern.

Höchste Pensionen in Bayern

Besonders großzügig fallen die Pensionen in Bayern aus. Frühere Abgeordnete des bayerischen Landtags beziehen im Schnitt 4670 Euro monatlich. Dahinter folgen Rheinland-Pfalz mit 3659 Euro und das Saarland mit 3550 Euro. Diese Beträge liegen sogar über den durchschnittlichen Bezügen ehemaliger Bundestagsabgeordneter, die durchschnittlich 3445 Euro im Monat erhalten.

Regierungsmitglieder mit Spitzenbezügen

Die Pensionen ehemaliger Minister sind ebenfalls bemerkenswert hoch. Spitzenreiter ist Bayern, wo Ex-Minister im Durchschnitt 7257 Euro monatlich erhalten. Diese Zahl ergibt sich aus den veröffentlichten Gesamtkosten von 3,135 Millionen Euro für 36 frühere Mitglieder. Es folgen Baden-Württemberg mit 7058 Euro und Hamburg mit 6973 Euro. Demgegenüber wirken die Durchschnittspensionen ehemaliger Bundesminister mit 4880 Euro beinahe bescheiden.

Sonderregelungen begünstigen Politiker

Die hohen Pensionszahlungen resultieren aus besonders großzügigen Regelungen für Politiker. Anders als für die Allgemeinheit gelten in vielen Bundesländern niedrigere Altersgrenzen:

  • In Hessen und Sachsen-Anhalt können Abgeordnete bereits mit 55 Jahren – wenn auch mit Abschlägen – in Pension gehen.
  • In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen liegt die Altersgrenze bei 57 Jahren.

Für Ex-Regierungsmitglieder existieren ähnliche Regelungen. Berliner Senatoren dürfen nach zehn Jahren Amtszeit unabhängig vom Alter Pension beziehen. In Hessen beginnt die Pensionsberechtigung ab 55 Jahren, in Baden-Württemberg ab 57 Jahren, in anderen Bundesländern oft ab 60 Jahren.

Kritik an der Privilegierung

Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, kritisiert die Sonderregelungen scharf:
„Die Politik schafft die Rahmenbedingungen für Bürger und Unternehmen, entzieht sich jedoch oft selbst den Konsequenzen. Es wäre an der Zeit, Abgeordnete in das gesetzliche Rentensystem zu integrieren.“

Ein System mit Reformbedarf

Angesichts des wachsenden Missverhältnisses zwischen den Altersbezügen von Politikern und der Bevölkerung wird die Forderung nach Reformen lauter. Vorschläge wie die Integration der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zielen darauf ab, eine Gleichbehandlung mit den Bürgern zu erreichen.