Bundesrat genehmigt umstrittene Krankenhausreform
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Bundesrat genehmigt umstrittene Krankenhausreform

Der Bundesrat hat der umstrittenen Krankenhausreform zugestimmt. Die Länderkammer ließ das zuvor im Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuordnung der Kliniklandschaft passieren. Damit wurde eine mögliche Weiterleitung an den Vermittlungsausschuss und eine daraus resultierende Verzögerung verhindert.

Neue Finanzierungsstruktur für Kliniken

Zentraler Bestandteil der Reform ist die Änderung des bisherigen Vergütungssystems, das auf Pauschalen für Behandlungsfälle basiert. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Finanzierung für das Vorhalten von Versorgungsangeboten erhalten. Dies soll unnötige Eingriffe und Anreize für immer mehr Behandlungsfälle reduzieren. Zusätzlich sollen bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben sowie neue Leistungsgruppen für eine präzisere Beschreibung der Klinikbehandlungen sorgen.

Unterstützung durch Transformationsfonds

Um die Neuorganisation zu finanzieren, ist ein milliardenschwerer Transformationsfonds vorgesehen. Ziel ist es, die Umsetzung der Reform strukturell und finanziell abzusichern.

Langjähriger Diskurs und Kritik

Die Reformpläne waren über zwei Jahre Gegenstand intensiver Diskussionen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach führte zahlreiche Gespräche mit den Gesundheitsministerien der Länder, stieß jedoch weiterhin auf Kritik. Vor der Abstimmung betonte Lauterbach die Dringlichkeit der Reform.

Umsetzung und Auswirkungen

Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, die vollständige Umsetzung wird jedoch bis 2029 dauern. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies, dass die Reform schrittweise wirksam wird. Es wird erwartet, dass die Zahl der derzeit rund 1.700 Krankenhäuser in Deutschland durch die neuen Strukturen reduziert wird.

Stellungnahme der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sprachen sich deutlich für die Reform aus. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes, warnte vor einem Festhalten am Status quo. Sie betonte, dass die Reform eine Perspektive für eine verbesserte Versorgung schaffe, auch wenn in der nächsten Wahlperiode weitere Anpassungen nötig seien.

Perspektiven für den ländlichen Raum

Ein zentraler Kritikpunkt bleibt die Versorgung im ländlichen Raum. Es müsse sichergestellt werden, dass dort keine geringeren Qualitätsstandards gelten. Dieses Thema dürfte in kommenden Diskussionen weiter an Bedeutung gewinnen.