Die Alternative für Deutschland (AfD) sorgt erneut für Kontroversen: Die Partei hat in ihrem aktuellen Wahlprogrammentwurf angekündigt, das Abtreibungsrecht in Deutschland massiv einschränken zu wollen. Laut dem Dokument sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein, etwa bei einer Gefährdung der Gesundheit der Mutter oder nach einer Vergewaltigung. Ziel der AfD ist es, Schwangerschaftsabbrüche auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Begründung der AfD: Fokus auf das „Recht auf Leben“
Die AfD argumentiert, dass das „Recht auf Leben“ ein fundamentales Menschenrecht sei, das Vorrang vor anderen Überlegungen habe. Die Partei kritisiert die aktuelle Abtreibungspraxis in Deutschland und bemängelt, dass sowohl die Rechte ungeborener Kinder als auch die Aufklärung der Schwangeren über Alternativen und mögliche Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Geplante Änderungen: Beratungsgespräche und Visualisierung des Ungeborenen
Ein zentraler Punkt des Wahlprogramms der AfD betrifft die Schwangerschaftskonfliktberatung. Die Partei fordert, dass werdenden Müttern im Rahmen dieser Beratungen mittels Ultraschallbildern der Entwicklungsstand des Ungeborenen verdeutlicht wird. Dadurch sollen Frauen von einem Abbruch abgehalten werden. Diese Maßnahmen zielen laut der AfD darauf ab, das Bewusstsein für das Leben des ungeborenen Kindes zu stärken.
Aktuelle Rechtslage: Abtreibungen und Paragraf 218
Derzeit regelt Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Demnach sind Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig, bleiben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dies gilt beispielsweise, wenn der Eingriff innerhalb der ersten zwölf Wochen erfolgt und die Frau zuvor eine Beratung in Anspruch genommen hat. Diskussionen um die Abschaffung dieses Paragrafen gibt es seit Jahren.
Kritik an der AfD: SPD wirft rückständiges Frauenbild vor
Die SPD reagierte scharf auf die Pläne der AfD. Katja Mast, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Vorschläge als „unerträglich“. Sie warf der AfD vor, über den Körper und das Leben von Frauen bestimmen zu wollen, und kritisierte, dass dieses Frauenbild Deutschland um Jahrzehnte zurückwerfen würde.
Alternativer Vorstoß: Gruppe von Abgeordneten will Legalisierung vorantreiben
Im Gegensatz zur AfD setzt sich eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetze ein. Ihr Ziel ist es, Paragraf 218 noch vor der kommenden Bundestagswahl zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche rechtlich zu ermöglichen. Dabei soll die Beratungspflicht zwar beibehalten, die dreitägige Wartezeit jedoch abgeschafft werden. Zudem soll die Strafbarkeit für Frauen vollständig entfallen, während sie für Ärztinnen und Ärzte bestehen bleibt, falls der Eingriff ohne Beratung durchgeführt wird.
Bevölkerung mehrheitlich für Legalisierung
Laut einer Umfrage sind 74 Prozent der deutschen Bevölkerung für eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen. Diese Mehrheit unterstützt eine rechtliche Anpassung, die Frauen mehr Entscheidungsfreiheit geben würde. Dennoch gibt es weiterhin Widerstände, insbesondere vonseiten der Union und Teilen der FDP.
Politische Fronten verhärten sich
Während die AfD mit ihrem Vorstoß konservative und traditionellere Wähler ansprechen möchte, sehen viele Oppositionsparteien sowie Teile der Regierungsfraktionen in derartigen Einschränkungen einen Rückschritt. Der Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche wird somit immer stärker zu einem zentralen Thema im Vorfeld der Bundestagswahl.
Blick auf den Parteitag im Januar 2025
Die AfD plant, ihr Wahlprogramm im Januar 2025 auf einem Parteitag in Sachsen offiziell zu verabschieden. Mit ihrer Kanzlerkandidatin möchte die Partei dann in den Bundestagswahlkampf starten und ihr konservatives Profil weiter schärfen. Es bleibt abzuwarten, wie die Wählerinnen und Wähler auf diese polarisierenden Themen reagieren werden.