Die deutsche Bundesregierung hat kürzlich eine neue Förderrunde im Rahmen des umstrittenen Heizungsgesetzes gestartet. Diese Maßnahme ist Teil der umfassenden Bemühungen, den Energieverbrauch in Wohn- und Geschäftsgebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Seit 2024 in Kraft
Das Heizungsgesetz, das seit 2024 in Kraft ist, sieht vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Mit der dritten Förderrunde werden die Zuschüsse für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen auf alle Eigentümergruppen ausgeweitet. Das umfasst nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen, die bisher nicht in den Genuss dieser Förderung gekommen sind.
Erweiterung der Förderberechtigten
Bislang konnten nur bestimmte Gruppen staatliche Unterstützung für den Heizungstausch beantragen. Dazu zählten private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung. Mit der neuen Förderrunde wird der Kreis der Förderberechtigten nun erheblich erweitert. Ab sofort können auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge auf staatliche Förderung stellen. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer breiteren Nutzung erneuerbarer Energien dar und trägt dazu bei, den CO₂-Ausstoß in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die KfW-Bank, die für die Abwicklung der Förderanträge zuständig ist, hat diese Erweiterung bekanntgegeben. Die Anträge können ab sofort eingereicht werden, und es wird erwartet, dass dies zu einer deutlichen Steigerung der Förderzahlen führen wird. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rechnet damit, dass die Zahl der Anträge in den kommenden Monaten erheblich ansteigen wird, da nun alle vorgesehenen Gruppen Zugang zu den Fördermitteln haben.
Höhe der Fördermittel
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse variiert je nach Einkommen, Geschwindigkeit und Art des Heizungsaustauschs. Grundsätzlich können Eigentümer mit einer Förderung von mindestens 30 Prozent der Kosten für den Heizungsaustausch rechnen, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt. In einigen Fällen kann die Förderung jedoch bis zu 70 Prozent der Kosten betragen.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt, gibt es einen zusätzlichen Einkommens-Bonus von 30 Prozent. Das bedeutet, dass diese Gruppe eine Gesamtförderung von bis zu 60 Prozent der Kosten erhalten kann. Für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen, Nachtspeicherheizungen und alter Biomasseheizungen ist bis 2028 ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent vorgesehen. Dieser Bonus soll Anreize schaffen, den Heizungstausch möglichst schnell durchzuführen, um den Übergang zu klimafreundlicheren Heizsystemen zu beschleunigen.
Darüber hinaus gibt es einen Effizienz-Bonus von fünf Prozent für den Einsatz besonders effizienter Wärmepumpen. Dieser Bonus wird für Wärmepumpen gewährt, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Diese zusätzlichen Förderungen unterstreichen die Bedeutung, die die Bundesregierung der Verbesserung der Energieeffizienz und dem Einsatz fortschrittlicher Technologien beimisst.
Gesetzliche Anforderungen ab 2024
Das neue Heizungsgesetz, das ab 2024 in Kraft tritt, schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bestehende, funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden, solange sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Übergangsregelung soll den Eigentümern ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und notwendige Investitionen zu planen.
Das Gesetz ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu beschleunigen. Mit den neuen Regelungen soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor signifikant erhöht werden, was einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands darstellt.
Erwartungen und bisherige Ergebnisse
Obwohl das Heizungsgesetz und die damit verbundenen Fördermaßnahmen ambitionierte Ziele verfolgen, bleiben die bisherigen Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück. Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurden bisher rund 93.000 Förderzusagen erteilt. Diese Zahl umfasst auch Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Trotz der Erweiterung der Förderberechtigten rechnet das BMWK mit einem weiteren Anstieg der Förderzahlen, doch die bisherigen Ergebnisse sind eher ernüchternd.
Der Absatz von Wärmepumpen, die eine Schlüsseltechnologie für die Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen darstellen, ist im ersten Halbjahr 2024 drastisch eingebrochen. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) berichtete Ende Juli von einem Rückgang der Verkäufe um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies ist besonders bemerkenswert, da das Jahr 2023 noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen war. Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig, wobei das BMWK Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Ursachen anführt. Viele Eigentümer hatten bereits im Vorfeld des neuen Gesetzes in Wärmepumpen investiert, um von den bisherigen Förderungen zu profitieren, was zu einem Einbruch der Nachfrage im laufenden Jahr führte.