Gesundheit

Die wichtigsten Neuerungen für Menschen mit Schwerbehinderung im Jahr 2025
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Die wichtigsten Neuerungen für Menschen mit Schwerbehinderung im Jahr 2025

Der Jahreswechsel bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, die sowohl das Leben von Menschen mit Schwerbehinderung erleichtern als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Besonders das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die Erhöhung von Pflege- und Vermögensfreibeträgen sowie Anpassungen bei der Grundsicherung und im Gesundheitswesen markieren bedeutende Schritte in Richtung mehr Inklusion und Unterstützung.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, die einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr aufweisen. Die aktuellen Änderungen, die im Jahr 2025 in Kraft treten, betreffen viele Lebensbereiche – von Barrierefreiheit und Pflegeleistungen bis hin zu finanziellen Unterstützungen und Vereinfachungen im Alltag.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ein zentrales Element der Neuerungen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab dem 28. Juni 2025 verbindlich gilt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich zu machen. Während diese Vorschrift bisher nur für öffentliche Einrichtungen galt, wird sie nun auf private Unternehmen ausgeweitet.

Zukünftig müssen Webshops, Apps, Bankautomaten, Fahrkartenautomaten und ähnliche Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, riskieren hohe Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Regelung befreit.

Dieses Gesetz soll den Alltag von Menschen mit Behinderungen erheblich vereinfachen und ihre Teilhabe an der digitalen Welt fördern. Es steht im Einklang mit den Zielen der Europäischen Union, die Barrierefreiheit in allen Mitgliedsstaaten zu stärken.

Anpassungen in der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung erfährt 2025 ebenfalls einige wichtige Änderungen. Zum einen wird das Pflegegeld um 4,5 Prozent erhöht. Die Anpassung betrifft alle Pflegegrade und bedeutet konkret:

  • Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 347 Euro (15 Euro mehr)
  • Pflegegrad 3: 598 Euro (25 Euro mehr)
  • Pflegegrad 4: 799 Euro (34 Euro mehr)
  • Pflegegrad 5: 989 Euro (42 Euro mehr)

Auch die Pflegesachleistungen, die für professionelle Pflegeleistungen durch Pflegedienste verwendet werden, steigen entsprechend an:

  • Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 2: 795 Euro (34 Euro mehr)
  • Pflegegrad 3: 1496 Euro (64 Euro mehr)
  • Pflegegrad 4: 1858 Euro (80 Euro mehr)
  • Pflegegrad 5: 2299 Euro (99 Euro mehr)

Darüber hinaus erhöht sich der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,2 Prozent. Zudem wird allen gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt, die eine einfachere Verwaltung medizinischer Daten ermöglicht. Wer dies nicht möchte, kann bei seiner Krankenkasse Widerspruch einlegen.

Erhöhung des Vermögensfreibetrags

Der Vermögensfreibetrag für Leistungen der Eingliederungshilfe wird ab Januar 2025 von 63.630 Euro auf 67.410 Euro angehoben. Diese Änderung betrifft insbesondere Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind. Gleichzeitig steigt auch der Einkommensfreibetrag, sodass mehr Menschen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.

Diese Anpassungen basieren auf den jährlichen Änderungen gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV, der die Bezugsgröße für die Bemessung von Einkommen und Vermögen definiert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen finanziell besser abzusichern und ihnen größere finanzielle Spielräume zu ermöglichen.

Grundsicherung, Erwerbsminderung und Hinzuverdienstgrenzen

Für Menschen mit Schwerbehinderung, die eine Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es ebenfalls relevante Neuerungen. Der Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung steigt auf 4,40 Euro pro Mahlzeit. Gleichzeitig können Menschen mit voller Erwerbsminderungsrente 2025 bis zu 19.661,25 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rentenansprüche gekürzt werden.

Für Personen mit teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 39.322,50 Euro brutto jährlich. Diese Erhöhungen sollen die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern und ihnen ermöglichen, trotz Erwerbsminderung einer Beschäftigung nachzugehen.

Wohn- und Kindergeld

Die Wohn- und Familienförderung wird 2025 ebenfalls angehoben. Das Wohngeld steigt um 15 Prozent pro Leistungsberechtigtem, was besonders Menschen mit Behinderungen entlasten soll, die häufig einen höheren Wohnbedarf haben.

Das Kindergeld wird auf 255 Euro pro Kind erhöht. Für Eltern von Kindern mit Behinderung bleibt die Regelung bestehen, dass das Kindergeld unabhängig vom Alter des Kindes gezahlt wird, sofern die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde. Zusätzlich erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.084 Euro.

Bürokratieabbau durch das Bürokratieentlastungsgesetz

Ein weiteres wichtiges Gesetz, das 2025 in Kraft tritt, ist das Bürokratieentlastungsgesetz. Dieses bringt vor allem Erleichterungen im Vereinsrecht mit sich. Fortan ist es möglich, Beschlüsse in Textform zu fassen, beispielsweise per E-Mail. Damit entfällt die bisherige Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift auf Papier.

Diese Änderung kommt insbesondere Menschen mit Behinderungen zugute, die ihren Schriftverkehr überwiegend digital abwickeln. Der Bürokratieabbau soll die Verwaltungsabläufe vereinfachen und die digitale Teilhabe fördern.

 

Durchbruch in der Behandlung von Gliedergürtel-Muskeldystrophie an der Charité Berlin
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Durchbruch in der Behandlung von Gliedergürtel-Muskeldystrophie an der Charité Berlin

Die Charité in Berlin sorgt mit einem bedeutenden Forschungserfolg für Hoffnung bei Menschen, die an der seltenen Krankheit Gliedergürtel-Muskeldystrophie (LGMD) leiden. Die Forscher erzielten mithilfe der Gen-Schere Crispr/Cas9 vielversprechende Ergebnisse, die eine Heilung der bislang unheilbaren Krankheit in Aussicht stellen.

Die Krankheit und ihre Auswirkungen

LGMD ist eine seltene Muskelerkrankung, die zu fortschreitendem Muskelschwund führt. Häufig beginnt sie im Becken- oder Schultergürtel und breitet sich nach und nach auf weitere Körperregionen aus. Betroffene verlieren zunehmend ihre Muskelkraft, was schließlich zu erheblichen Einschränkungen in der Mobilität führt. Bislang zielen verfügbare Therapien lediglich darauf ab, die Symptome zu lindern und die Funktion der Muskeln möglichst lange zu erhalten.

Gen-Schere Crispr/Cas9 als Hoffnungsträger

Das Team der Charité nutzte Crispr/Cas9, um einen spezifischen Gendefekt zu korrigieren, der eine schwere Form des Muskelschwunds verursacht. Durch die Transplantation korrigierter Zellen in Mäuse konnten die Forscher beeindruckende Ergebnisse erzielen: Die Muskeln regenerierten sich und wuchsen, ohne dass es zu Abstoßungsreaktionen kam.

Hoffnungen und Herausforderungen

Trotz der Erfolge bei Tierversuchen bremst die Studienleiterin, Simone Spuler, die Erwartungen. „Unser Körper hat über 600 Muskeln, und es ist nicht einfach, sie alle gezielt anzusteuern“, erklärt sie. Aktuell sei es lediglich möglich, einzelne Muskeln gezielt zu behandeln. Dennoch sei dies ein bedeutender Fortschritt, da viele Patienten von dieser Methode profitieren könnten.

Die Forscher entschieden sich bewusst für eine Mutation, die besonders häufig bei LGMD auftritt, um möglichst vielen Betroffenen eine Perspektive bieten zu können.

Der Weg zur Heilung: Weitere Tests notwendig

Bevor die Methode bei Menschen angewendet werden kann, sind umfangreiche Tests erforderlich. Klinische Studien an Menschen stehen noch aus und werden vermutlich Jahre in Anspruch nehmen. Dennoch stellt dieser Erfolg einen wichtigen Meilenstein dar, der die Forschung in Richtung einer möglichen Heilung vorantreibt.

Ausblick

Die Erfolge der Charité-Forscher wecken berechtigte Hoffnungen, dass LGMD eines Tages heilbar sein könnte. Bis es jedoch so weit ist, bleibt Geduld gefragt – ein Weg, der sowohl wissenschaftliche als auch gesellschaftliche Unterstützung erfordert.

 

So schützen Sie Ihr Vermögen vor Pflegekosten
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So schützen Sie Ihr Vermögen vor Pflegekosten

Pflegekosten stellen für viele Menschen im Alter eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Ein Pflegeplatz in Deutschland kostet durchschnittlich 2610 Euro pro Monat – nach Abzug von Zuschüssen. Damit Ihr Vermögen nicht vollständig für diese Kosten aufgewendet wird, können Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich absichern und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Vermögen zu schützen.

Wie viel Vermögen dürfen Sie behalten?

Der Staat zieht zur Finanzierung der Pflegekosten zunächst Ihre Rente und danach Ihre Ersparnisse heran. Allerdings gibt es eine sogenannte Schonvermögensgrenze, die nicht angetastet wird:

  • Alleinstehende dürfen 10.000 Euro behalten.
  • Ehepaare haben Anspruch auf die doppelte Summe, also 20.000 Euro.

Darüber hinaus sind einige Vermögenswerte geschützt:

  • Immobilien, wenn Ehepartner oder Angehörige darin wohnen.
  • Gelder für eine angemessene Beerdigung (z. B. 7500 Euro in einer Sterbegeldversicherung).
  • Kapital in der Riester-Rente.
  • Familienerbstücke, Haushaltsgegenstände oder Arbeitsmittel.

Beispielrechnung:

Stellen Sie sich vor, Ihre Pflegekosten betragen 3500 Euro pro Monat. Nach Abzug eines Zuschusses von 1500 Euro aus der Pflegeversicherung verbleiben 2000 Euro, die Sie selbst zahlen müssen. Ihre Rente von 1200 Euro wird vollständig angerechnet, es bleibt ein Defizit von 800 Euro. Wenn Ihr Vermögen unter der Schonvermögensgrenze liegt, können Sie „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen, das die restlichen Kosten übernimmt.

Wann müssen Ihre Kinder zahlen?

Seit 2020 greift eine wichtige Regelung: Kinder sind nur dann verpflichtet, Unterhalt für ihre Eltern zu zahlen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Dabei werden weder deren Vermögen noch Immobilien berücksichtigt.

Was bedeutet das konkret?

  • Wenn Ihre Kinder weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen, sind sie rechtlich nicht verpflichtet, Ihre Pflegekosten zu übernehmen.
  • Falls Ihr Einkommen, Ihre Ersparnisse und das Schonvermögen nicht ausreichen, übernimmt der Staat die Kosten im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“.

Wie können Sie Ihr Vermögen schützen?

Es gibt verschiedene Strategien, um Ihr Vermögen vor Pflegekosten zu sichern. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig handeln. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten:

1. Vermögensübertragung durch Schenkung

Eine der häufigsten Methoden besteht darin, Vermögen an Ihre Kinder oder Angehörigen zu übertragen. Dabei gilt jedoch die Zehnjahresregel:

  • Schenkungen können bis zu zehn Jahre nach der Übertragung zurückgefordert werden, wenn Pflegekosten entstehen.
  • Wenn Sie beispielsweise Ihr Vermögen über der Schonvermögensgrenze heute an Ihre Kinder übertragen und erst in zehn Jahren pflegebedürftig werden, ist dieses Vermögen rechtlich geschützt.

Achtung: Das Vermögen geht in das Eigentum der Beschenkten über. Sie sollten also sicherstellen, dass diese vertrauenswürdig und bereit sind, es in Ihrem Sinne zu verwalten.

2. Gründung einer Stiftung

Eine Stiftung eignet sich besonders für große Vermögenswerte wie Immobilien, Kunstobjekte oder hohe Geldanlagen. Dabei übertragen Sie Ihr Vermögen in die Stiftung, die es dauerhaft verwaltet.

  • Vorteil: Ihr Vermögen wird rechtlich von Ihrem Privatvermögen getrennt und ist somit vor Forderungen geschützt.
  • Nachteil: Die Gründung und Verwaltung einer Stiftung sind mit Kosten verbunden und sollten gut geplant werden.

3. Treuhandverwaltung

Eine weitere Möglichkeit ist die Einrichtung einer Treuhandverwaltung. Dabei übergeben Sie Ihr Vermögen an einen Treuhänder, der es in Ihrem Interesse verwaltet.

  • Das Vermögen bleibt rechtlich bei Ihnen, wird jedoch durch den Treuhandvertrag vor ungewolltem Zugriff – beispielsweise durch Pflegekostenforderungen – geschützt.

4. Pflegezusatzversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Belastung deutlich verringern. Sie deckt die Kosten ab, die durch den Eigenanteil entstehen, und bietet somit Sicherheit.

  • Besonders für Menschen mit höherem Vermögen oder Einkommen lohnt sich eine frühzeitige Absicherung.

Tipps zur Vorsorge

  • Frühzeitig informieren: Je eher Sie sich mit den Möglichkeiten der Vermögenssicherung auseinandersetzen, desto besser können Sie planen.
  • Beratung einholen: Lassen Sie sich von Experten wie Steuerberatern oder Anwälten beraten, um die für Ihre Situation beste Strategie zu finden.
  • Dokumente sichern: Halten Sie alle relevanten Unterlagen wie Schenkungsverträge, Versicherungen und Nachweise über Schonvermögen griffbereit.
  • Pflegezusatzversicherung prüfen: Überlegen Sie, ob eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung für Ihre Altersvorsorge sein könnte.

 

Das übernimmt die Krankenkasse – Unterschiede zwischen kleinem und großem Blutbild
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Das übernimmt die Krankenkasse – Unterschiede zwischen kleinem und großem Blutbild

Eine Blutuntersuchung zählt zu den wichtigsten diagnostischen Verfahren in der Medizin. Rund 85 Prozent aller Labordiagnosen basieren auf Blutanalysen. Besonders häufig kommt dabei das sogenannte "Blutbild" zum Einsatz – eine Methode, die bereits seit 1852 existiert. Damals führte der deutsche Mediziner Karl Vierordt die erste Zählung roter Blutkörperchen durch, indem er das Blut unter einem Mikroskop analysierte. Heute wird das Blutbild als Spiegel der Gesundheit betrachtet. Aber wie unterscheiden sich das kleine und das große Blutbild, und in welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Was ist ein Blutbild?

Ein Blutbild untersucht die festen Bestandteile des Blutes, also die Blutzellen, die etwa 45 Prozent des Blutvolumens ausmachen. Diese Analyse unterscheidet sich von anderen Blutuntersuchungen, bei denen das Blutplasma untersucht wird. Je nach Art des Blutbildes – klein oder groß – werden unterschiedliche Zelltypen und Werte erfasst.

Das kleine Blutbild: Die Basisanalyse

Das kleine Blutbild ist der Standard bei Routineuntersuchungen, insbesondere bei Vorsorgeuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr. Es liefert grundlegende Informationen über:

  • Rote Blutkörperchen (Erythrozyten): Transportieren Sauerstoff.
  • Weiße Blutkörperchen (Leukozyten): Zuständig für die Immunabwehr.
  • Blutplättchen (Thrombozyten): Helfen bei der Blutgerinnung.
  • Hämoglobin (Hb): Gibt die Sauerstofftransportfähigkeit des Blutes an.
  • Hämatokrit (Hkt): Zeigt den Anteil der Blutzellen am gesamten Blutvolumen.
    Zusätzlich werden Werte wie MCV, MCH und MCHC analysiert, die die Größe und den Hämoglobingehalt der roten Blutkörperchen beschreiben.

Das große Blutbild: Mehr Details für komplexe Diagnosen

Das große Blutbild umfasst alle Werte des kleinen Blutbildes, ergänzt diese jedoch um eine detaillierte Analyse der weißen Blutkörperchen. Hierbei werden die Leukozyten in Untergruppen aufgeschlüsselt, etwa:

  • Neutrophile Granulozyten: Erste Verteidigungslinie gegen Bakterien.
  • Eosinophile Granulozyten: Abwehr von Parasiten und allergischen Reaktionen.
  • Monozyten: Bauen Zellreste ab.
  • Lymphozyten: Zuständig für die Antikörperbildung.

Ein großes Blutbild ist besonders hilfreich bei der Abklärung von Infektionen, Entzündungen oder Autoimmunerkrankungen. Es gibt jedoch keine Informationen über Mineralstoff- oder Vitaminwerte – diese müssen separat untersucht werden.

Wie läuft die Blutbild-Untersuchung ab?

Für ein Blutbild wird Blut aus einer Vene entnommen, das in speziellen Röhrchen mit Gerinnungshemmern aufgefangen wird. Die Analyse erfolgt in zwei Schritten:

  1. Kleines Blutbild: Wird meist maschinell erstellt.
  2. Großes Blutbild: Ergänzend erfolgt eine mikroskopische Untersuchung.

Wichtig: Für ein Blutbild ist keine Nüchternheit erforderlich, außer bei Verdacht auf Eisenmangelanämie.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kosten für das kleine Blutbild werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn es im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung oder bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt. Beim großen Blutbild hingegen ist eine klare Indikation erforderlich, beispielsweise der Verdacht auf eine chronische Erkrankung oder Autoimmunstörung. Bei privaten Krankenversicherungen gelten ähnliche Regelungen.

Kosten für Selbstzahler

Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, können Patienten ein Blutbild auch als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Auftrag geben. Die Kosten hierfür variieren:

  • Kleines Blutbild: Etwa 20 Euro.
  • Großes Blutbild: Zwischen 60 und 100 Euro.
    Sollten zusätzliche Werte analysiert werden, können die Kosten deutlich höher ausfallen. Ein Kostenvoranschlag ist in solchen Fällen empfehlenswert.

Wann sollte man welches Blutbild machen lassen?

Das kleine Blutbild ist ideal für allgemeine Routinechecks oder zur Abklärung unspezifischer Beschwerden. Das große Blutbild kommt bei komplexeren Symptomen wie chronischer Müdigkeit, Gewichtsverlust oder häufigen Infektionen zum Einsatz, um tiefere Einblicke in die Gesundheit zu erhalten.

Was bedeuten Abweichungen von Normwerten?

Abweichungen von Normwerten sind nicht automatisch ein Grund zur Sorge. Viele Faktoren wie Alter, Lebensstil oder spezielle Umstände (z. B. Schwangerschaft) können die Blutwerte beeinflussen. Daher ist es wichtig, das Gesamtbild gemeinsam mit einem Arzt zu besprechen.

 

Besorgniserregende Mutation der Vogelgrippe: Anpassung an den Menschen entdeckt
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Besorgniserregende Mutation der Vogelgrippe: Anpassung an den Menschen entdeckt

Die Ausbreitung der Vogelgrippe sorgt weltweit für Besorgnis, insbesondere in den USA. Eine neue Variante des H5N1-Virus wurde bei einem schwer erkrankten Patienten im Bundesstaat Louisiana entdeckt. Diese Mutation zeigt eine Anpassung an den menschlichen Körper, speziell an die Atemwege. Laut den Gesundheitsbehörden gibt es derzeit jedoch keine Hinweise, dass das Virus über diesen Fall hinaus verbreitet wurde.

Genetische Veränderungen und mögliche Auswirkungen

Analysen des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) ergaben, dass das Virus bei diesem Patienten genetische Veränderungen aufweist. Diese könnten die Fähigkeit des Virus verbessern, an Zellrezeptoren in den oberen Atemwegen des Menschen anzudocken. Diese Mutation scheint während der Virusreplikation im Patienten entstanden zu sein und wurde weder bei Vögeln noch beim ursprünglichen Infektionsherd – dem Geflügel – festgestellt.

Expertenmeinung: Schritte zur Mensch-zu-Mensch-Übertragung

Laut Thijs Kuiken von der Erasmus-Universität in den Niederlanden ist eine effiziente Bindung an menschliche Zellen zwar ein wichtiger Schritt, jedoch nicht ausreichend, um eine Übertragung von Mensch zu Mensch zu ermöglichen. Der Prozess erfordert mehrere komplexe Schritte, die noch nicht vollständig verstanden sind.

Mögliche Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf

Interessanterweise könnten diese Mutationen nicht zwangsläufig zu schwereren Erkrankungen führen. Stattdessen könnten sie milder verlaufen, indem sie eher die oberen Atemwege betreffen. Dies würde Symptome wie Schnupfen und Halsschmerzen hervorrufen, anstatt die unteren Atemwege und damit schwere Lungenentzündungen anzugreifen.

Zahl der Infektionen und Risiko der Vermischung

Im Jahr 2024 meldete das CDC insgesamt 65 bestätigte Fälle von Vogelgrippeinfektionen beim Menschen in den USA. Experten gehen jedoch davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt, insbesondere bei Arbeitern in der Geflügel- und Landwirtschaft. Diese weite Verbreitung erhöht die Gefahr, dass sich das Virus mit der saisonalen Grippe vermischt, was zu einer beschleunigten Evolution und potenziell gefährlichen neuen Varianten führen könnte. Solche Entwicklungen haben in der Vergangenheit bereits Pandemien ausgelöst, wie etwa 1918 und 2009.