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Wiederaufbau im DDR-Stil: Plattenbauten in Dresden erhalten historischen Look
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Wiederaufbau im DDR-Stil: Plattenbauten in Dresden erhalten historischen Look

In der Dresdner Innenstadt sorgt ein außergewöhnlicher Denkmalschutz-Auftrag für Aufsehen: Plattenbauten am Neustädter Markt sollen nach ihrer Sanierung wieder so aussehen wie zu Zeiten der DDR. Die Maßnahme geht auf eine Entscheidung des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen zurück, das 2021 das gesamte Areal rund um den Neustädter Markt als Kulturdenkmal einstufte. Dabei geht es nicht um die Gebäude selbst, sondern um deren äußeres Erscheinungsbild, das dem historischen Platzbild entsprechen soll.

Plattenbaugeschichte und städtebauliche Entwicklung

Die Plattenbauten am Neustädter Markt wurden zwischen 1977 und 1978 nach dem Typ WBS70/1080 errichtet – im Stil der sozialistischen Städteplanung unter der DDR-Führung von Erich Honecker. Das Viertel war nach der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg in den 1970er Jahren neu gestaltet worden. Das Ziel: eine sozialistische Flaniermeile, eingerahmt von schlichten Wohnbauten und einer repräsentativen Platzgestaltung rund um das Denkmal des „Goldenen Reiters“.

Bestandsschutz für bereits sanierte Gebäude

Plattenbauten, die bereits vor dem Jahr 2021 saniert wurden, sind von den neuen Auflagen nicht betroffen. Für sie gilt Bestandsschutz. Anders sieht es bei Gebäuden aus, deren Sanierung nach der Kulturdenkmal-Erklärung begonnen wurde: Diese müssen sich am historischen DDR-Look orientieren. Das betrifft insbesondere Farbgebung, Fassadenstruktur und Materialien.

Rückkehr der Waschbeton-Optik

Wohnungsunternehmen Vonovia, das die Sanierung der betroffenen 70 Wohnungen verantwortet, steht nun vor der Herausforderung, die äußere Gestaltung den denkmalpflegerischen Anforderungen anzupassen. „Wir gehen davon aus, dass wir den Charme der DDR-Optik des Plattenbaus wiederherstellen sollen“, erklärt Vonovia-Regionalleiter Alexander Wuttke. So soll die Balkonfront in Waschbeton-Optik gestaltet und die dahinterliegende Fassade in einem historischen „ochsenblutroten“ Farbton gestrichen werden. Auch die typische Putzstruktur in Tafelbauweise soll wieder nachgebildet werden – trotz moderner Dämmung mit Mineralwolle.

Neue Materialien, altes Aussehen

Aus statischen Gründen sollen die ursprünglichen schweren Betonplatten der Balkone durch leichtere Materialien ersetzt werden. Optisch müssen diese jedoch dem DDR-Original entsprechen. Das endgültige Gestaltungskonzept ist noch nicht abgeschlossen, die Abstimmungen mit der Denkmalpflege laufen weiterhin.

Mieten und Modernisierungskosten

Die Mieten sollen trotz aufwendiger Sanierung im bezahlbaren Rahmen bleiben. Aktuell liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis in der Lage am Goldenen Reiter bei 5,02 Euro kalt. Nach der Sanierung ist eine Erhöhung um maximal 2 Euro vorgesehen. Die 70 modernisierten Wohnungen – zwischen 64 und 77 Quadratmeter groß – sind vor allem für Familien gedacht. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf über fünf Millionen Euro, die Fertigstellung ist für Herbst 2026 geplant.

Baustopp wegen Artenschutz

Derzeit ruhen die Bauarbeiten allerdings aufgrund von Artenschutzmaßnahmen. Bei einer Umweltprüfung wurden 40 Singvogel- sowie rund 100 Fledermaus-Brutplätze entdeckt. Diese sollen künftig durch spezielle Nistkästen ersetzt werden. Dieser ökologische Aspekt ist eine der wenigen modernen Anpassungen, die nicht dem historischen DDR-Vorbild entsprechen werden.

 

Wasserknappheit in Hannover: Rasensprengen ab 27 Grad verboten
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Wasserknappheit in Hannover: Rasensprengen ab 27 Grad verboten

In der Region Hannover greifen ab dem 1. Juni 2025 erneut Einschränkungen beim Wasserverbrauch. Rund 1,2 Millionen Einwohner in 21 Kommunen sind betroffen. Bei Temperaturen ab 27 Grad Celsius ist das Bewässern von privaten und öffentlichen Flächen künftig tagsüber verboten. Die Regelung gilt bis zum 30. September und betrifft den Zeitraum zwischen 11 und 17 Uhr. Als Referenz dient die Temperaturmessung der Wetterstation am Flughafen Langenhagen.

Verbot betrifft Gärten, Felder und Sportanlagen

Von dem Verbot erfasst sind unter anderem private Gärten, landwirtschaftliche Flächen, Parks, Wälder sowie Sportanlagen wie Fußball-, Golf- und Tennisplätze. Auch öffentliche Grünanlagen dürfen während der Sperrzeiten nicht mehr bewässert werden. Die Maßnahme ist Teil einer langfristigen Strategie zur Sicherung der regionalen Wasserversorgung.

Ausnahmen nur für gezielte Bewässerungstechniken

Ausgenommen vom Verbot sind bestimmte, wassersparende Bewässerungsmethoden. Dazu zählt etwa die sogenannte Tröpfchenbewässerung mit Düsenwagen in der Landwirtschaft. Auch punktgenaue Bewässerungen einzelner Beete oder Bäume sowie die Nutzung von gesammeltem Regenwasser sind weiterhin erlaubt – und das auch während der Tagesstunden.

Hintergrund: Angespannte Grundwassersituation trotz regenreicher Jahre

Bereits in den Vorjahren wurden ähnliche Maßnahmen ergriffen. Obwohl die Jahre 2023 und 2024 vergleichsweise regenreich ausfielen, bleibt die Grundwassersituation in der Region Hannover angespannt. Umweltdezernent Jens Palandt betont die Notwendigkeit der Maßnahmen: „Die Beregnung bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Wasserstrategie, um auch langfristig ausreichend Wasser für alle sicherzustellen.“

Bußgeld bei Verstößen möglich – bislang ohne Verfahren

Wer gegen das Bewässerungsverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld. In der Vergangenheit wurden jedoch keine Verfahren eingeleitet. Auch in diesem Jahr hofft die Verwaltung auf die freiwillige Einhaltung der Vorschriften durch die Bevölkerung.

 

Grundsteuer-Reform: Millionen Einsprüche von Eigentümern – Auswirkungen auch für Mieter
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Grundsteuer-Reform: Millionen Einsprüche von Eigentümern – Auswirkungen auch für Mieter

Die Reform der Grundsteuer sorgt bundesweit für Unmut. Über 5,2 Millionen Grundstücks- und Hauseigentümer haben Einspruch gegen ihre neuen Grundsteuerbescheide eingelegt. Das geht aus aktuellen Abfragen in den Bundesländern hervor. Besonders betroffen sind Nordrhein-Westfalen und Bayern – allein hier summieren sich die Einsprüche auf 2,8 Millionen.

Belastung für Eigentümer und Mieter

Die neue Grundsteuer betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Denn die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann somit auf die Mieten angerechnet werden. Je nach Region bedeutet das für viele Haushalte eine deutliche finanzielle Mehrbelastung.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Nicht alle Bundesländer setzen dieselbe Berechnungsmethode um. Während Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein dem sogenannten Bundesmodell folgen, gehen andere Bundesländer eigene Wege. In Hamburg etwa wird das Wohnlagenmodell angewendet, in Hessen das Flächen-Faktor-Modell.

Trotz dieser Unterschiede ist die Zahl der Einsprüche überall hoch:

  • NRW: 1,5 Mio.
  • Bayern: 1,3 Mio.
  • Sachsen: 585.000
  • Niedersachsen: 470.195
  • Rheinland-Pfalz: 439.095
  • Schleswig-Holstein: 335.381
  • Hessen: 280.000
  • Thüringen: 190.000
  • Saarland: 75.000
  • Bremen: 56.600
  • Berlin: 25.000

Rechtslage: Lohnt sich ein Einspruch?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt stark vom Bundesland und vom jeweiligen Modell ab. In manchen Fällen kann eine Rückerstattung erfolgen – vorausgesetzt, es liegt ein Fehler im Bescheid vor. In anderen Fällen jedoch müssen Bürger mit zusätzlichen Kosten für den Einspruch rechnen, insbesondere wenn die Berechnung korrekt ist.

Laut Experten lohnt sich ein Einspruch vor allem in Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden. Hier sehen juristische Verbände mögliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Berechnungsmethode.

Eigentümerverband warnt vor Mehrbelastung

Younes Frank Ehrhardt vom Eigentümerverband „Haus & Grund Deutschland“ sieht besonders Mieter in Großstädten unter Druck. Dort sind die Bodenrichtwerte stark gestiegen – ebenso wie die Immobilienpreise. "Ein Haus, das früher 100.000 D-Mark gekostet hat, wird heute mit bis zu 1,2 Millionen Euro bewertet", so Ehrhardt. Die Folge: stark erhöhte Grundsteuerwerte.

Der Verband fordert deshalb eine sogenannte „Grundsteuer-Bremse“, um eine soziale Schieflage zu verhindern. In vielen Fällen hätten sich die neuen Steuerbeträge vervielfacht – das Wohnen werde dadurch erheblich teurer.

Forderung nach Korrekturen

Sollte sich herausstellen, dass die aktuelle Berechnungsmethode verfassungswidrig ist, könnten alle Einsprüche rückwirkend wirksam werden – und entsprechende Erstattungen auslösen. Daher raten Experten Eigentümern in betroffenen Bundesländern, ihre Bescheide sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch einzulegen.

 

Neue Kreditregeln: Immobilienfinanzierung könnte günstiger werden - Bafin senkt Systemrisikopuffer für Immobilienkredite
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Neue Kreditregeln: Immobilienfinanzierung könnte günstiger werden - Bafin senkt Systemrisikopuffer für Immobilienkredite

Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Kreditvergabe bei Wohnimmobilien. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den sogenannten Systemrisikopuffer, den Banken beim Vergeben von Baufinanzierungen vorhalten müssen, halbiert – von bisher zwei auf nunmehr ein Prozent. Diese Maßnahme soll die Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute verringern und damit für neue Impulse auf dem Immobilienmarkt sorgen.

Weniger Eigenkapitalanforderungen für Banken

Die ursprüngliche Einführung des Systemrisikopuffers im Jahr 2022 diente dazu, potenzielle Gefahren durch überbewertete Immobilien und mögliche Zahlungsausfälle abzufedern. Zwar stabilisierte sich der Markt seither deutlich, doch die damalige Regelung band erhebliches Kapital bei den Banken. Mit der Reduzierung dieses Puffers wird den Instituten nun mehr finanzieller Spielraum eingeräumt.

„Das bedeutet, dass Banken künftig weniger Eigenkapital für neue Wohnkredite vorhalten müssen“, erläutert Finanzierungsexperte Florian Pfaffinger. Dies könne sich direkt auf die Kreditkosten auswirken und für potenzielle Käufer attraktivere Finanzierungskonditionen ermöglichen.

Wettbewerb auf dem Kreditmarkt könnte steigen

Auch Tomas Peeters, Geschäftsführer des Baufinanzierungsvermittlers Baufi24, bewertet die Anpassung positiv. Weniger gebundenes Eigenkapital könne zu einem intensiveren Wettbewerb unter den Banken führen. „Dies könnte sich für unsere Kunden in Form einer etwas flexibleren Kreditvergabe und besseren Bauzinsen bemerkbar machen“, erklärt Peeters.

Zinssenkungen im Detail – aber nicht überall spürbar

Trotz der grundsätzlichen Erleichterung zeigt sich in der Praxis ein differenziertes Bild. Nicht jede Bank ist im selben Maße betroffen. Einige Geldhäuser verfügen über breite Anlageportfolios und hohe Kundeneinlagen, wodurch sie auch bislang weniger auf den Systemrisikopuffer angewiesen waren. Für deren Kunden dürfte sich kaum etwas an den Zinssätzen ändern.

Anders sieht es bei Instituten aus, die sich stark auf Immobilienkredite spezialisiert haben. Hier besteht eher die Möglichkeit, dass die gesunkenen Eigenkapitalanforderungen zu günstigeren Konditionen führen. Denkbar seien Zinssenkungen von etwa fünf Basispunkten – das entspricht 0,05 Prozentpunkten. Auch wenn dies nur einen kleinen Effekt darstellt, bleibt die Tendenz aus Sicht der Experten eindeutig: Weniger Kapitalbindung bei den Banken erleichtert grundsätzlich die Kreditvergabe.

Signalwirkung für Immobilieninteressenten

Mirjam Mohr, Vorständin beim Finanzierungsvermittler Interhyp, wertet die Entscheidung der Bafin als klares Signal an Kaufinteressierte. Banken könnten ihre Kreditvergabe nun wieder stärker ausweiten, was sich potenziell in günstigeren Angeboten niederschlagen könne.

Darüber hinaus sieht sie günstige Rahmenbedingungen auf dem Markt: Ein größeres Angebot an Immobilien, moderatere Preise unter dem Höchststand und gute Verhandlungsspielräume würden in Kombination mit der Bafin-Maßnahme vielen den Zugang zur eigenen Immobilie erleichtern.

 

Immobilienpreise steigen wieder deutlich
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Immobilienpreise steigen wieder deutlich

Nach einer kurzen Verschnaufpause im Februar verzeichnet der deutsche Immobilienmarkt wieder flächendeckende Preissteigerungen. Der Europace Hauspreisindex (EPX), ein bedeutender Marktindikator für private Immobilienfinanzierungen in Deutschland, zeigt im März 2025 einen erneuten Anstieg der Immobilienpreise in sämtlichen Kategorien. Ob Neubauten, Bestandsimmobilien oder Eigentumswohnungen – die Preise ziehen wieder an.

Leichter Anstieg im März – kräftige Zuwächse im Jahresvergleich

Im Monatsvergleich stieg der EPX im März um 0,24 Prozent. Auf Jahressicht ergibt sich jedoch ein klareres Bild: Die Immobilienpreise kletterten innerhalb der letzten zwölf Monate um insgesamt 3,07 Prozent. Besonders stark betroffen sind Eigentumswohnungen, deren Preise im März um 0,29 Prozent anstiegen. Verglichen mit dem Vorjahresmonat liegt das Preiswachstum in diesem Segment sogar bei 5,8 Prozent.

Preisanstieg auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Nicht nur Wohnungen, auch Häuser werden wieder teurer. Im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand wurde ein monatlicher Zuwachs von 0,20 Prozent gemessen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg 2,79 Prozent. Neubauten legten im März um 0,23 Prozent zu, auf Jahressicht ergibt sich hier ein Preisanstieg von 0,92 Prozent.

Kommentar der Marktbeobachter: Trendwende bestätigt

Der Vorstand von Europace, Stefan Münter, sieht in den neuen Zahlen eine klare Bestätigung des erwarteten Trends: „Der März zeigt uns den Aufwärtstrend, den wir für Immobilienpreise erwarten.“ Der Hauspreisindex basiert auf der Auswertung real abgeschlossener Immobilienfinanzierungen und gilt als verlässlicher Frühindikator für die Preisentwicklung.

Europace: Marktanalyse mit breiter Datenbasis

Europace wickelt über 20 Prozent der privaten Immobilienfinanzierungen in Deutschland ab. Der gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung entwickelte EPX wird seit 2005 monatlich veröffentlicht. Er reflektiert die realisierten Transaktionen und bietet somit einen umfassenden Überblick über tatsächliche Marktbewegungen.

Angebotspreise steigen ebenfalls spürbar

Während der EPX reale Transaktionen abbildet, analysiert die Value AG die Angebotspreise auf dem deutschen Immobilienmarkt. Auch hier zeigt sich ein deutlicher Aufwärtstrend: Im März 2025 stiegen die Preise für gebrauchte Wohnungen um 0,7 Prozent, für Häuser um 0,5 Prozent. Mietwohnungen verteuerten sich sogar um 0,65 Prozent und erreichten damit einen neuen Höchstwert.

Erstmals seit Mitte 2022 Preiszuwächse in allen Marktsegmenten

Die jüngsten Quartalszahlen der Value AG zeigen: Der Immobilienmarkt hat flächendeckend auf Preissteigerung umgeschaltet. Zum ersten Mal seit Mitte 2022 sind in allen Segmenten des Wohnungsmarktes Preiszuwächse zu beobachten. Eigentumswohnungen verteuerten sich im Vergleich zum Vorquartal um 1,1 Prozent, Ein- und Zweifamilienhäuser um 1,2 Prozent.

Expertenprognose: Weitere Preissteigerungen wahrscheinlich

Trotz gestiegener Zinsen rechnet Value-AG-Direktor Sebastian Hein nicht mit einer Abkühlung der Entwicklung. Im Gegenteil: „Leichte Zinssteigerungen werden die zuletzt gesehene Marktdynamik im Selbstnutzersegment nicht abwürgen – dafür ist der Druck im Wohnungskessel zu hoch.“ Nach seiner Einschätzung dürfte sich der Aufwärtstrend weiter fortsetzen.