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Brisante Lücke beim Ebay-Käuferschutz Aufgedeckt
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Brisante Lücke beim Ebay-Käuferschutz Aufgedeckt

Der Ebay-Käuferschutz ist ein wesentlicher Vorteil beim Einkauf über die Plattform. Mit rund 16,5 Millionen aktiven Käufern allein in Deutschland zählt er zu den Hauptargumenten, die für private Verkäufer sprechen. Käufer können darauf vertrauen, dass ihre Transaktionen abgesichert sind, insbesondere wenn das Paket nicht ankommt. Doch eine brisante Lücke im Käuferschutz könnte diese Sicherheit beeinträchtigen.

Wann der Käuferschutz Gilt

Der Ebay-Käuferschutz greift grundsätzlich in folgenden Fällen:

  • Der Käufer hat den Artikel nicht erhalten.
  • Der erhaltene Artikel entspricht nicht den Angaben im Angebot (zum Beispiel: Er ist defekt, obwohl als funktionstüchtig angegeben).
  • Der Verkäufer hält sich nicht an die Rücknahmebedingungen, die im Angebot angegeben sind gehalten: zum Beispiel, der Verkäufer beruft sich auf ein privates Angebot ohne Rücknahme, obwohl die Ware mangelhaft ist.

Service mit Haken

Eine bedeutende Schwachstelle im Ebay-Käuferschutz entsteht durch bestimmte Versandarten. Um Kosten für ein versichertes Paket, wie bei DHL oder Hermes, zu sparen, verschicken immer mehr Ebay-Verkäufer ihre Waren als „Prio Brief“ der Deutschen Post.

Das Problem mit Prio Briefs

Die sogenannte „Internetmarke mit Matrixcode“ – der Fachbegriff für diese Versandart – bietet eine Basis-Sendungsverfolgung. Käufer können diese Marke direkt bei Ebay erwerben. Was jedoch nur wenigen Ebay-Nutzern bekannt ist: Die Sendungsverfolgung meldet die Lieferung als ZUGESTELLT, sobald der Brief im letzten Verteilzentrum am Zielort eintrifft. Ob der Brief tatsächlich im Briefkasten des Empfängers landet, wird nicht überwacht.

Diese Feinheit scheint im Ebay-Kundenservice nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. In vielen Fällen wurden Käuferschutz-Anträge mit dem Hinweis abgewiesen, der Verkäufer habe einen Zustell-Beleg vorgelegt. Dieser Beleg bestätigt jedoch lediglich die Ankunft im Verteilzentrum und nicht die endgültige Zustellung an den Empfänger.

Was Sagt Ebay zu dem Problem?

Für Käufer bedeutet dies: Bei Versand per Prio-Brief besteht ein Rest-Risiko, dass der Käuferschutz nicht vollständig greift. BILD fragte bei Ebay nach, warum diese Lücke im Käuferschutz toleriert wird.

Ebay’s Antwort:

Wenn ein Verkäufer bei Ebay eine Internetmarke mit Basis-Sendungsverfolgung verwendet hat, wird der Fall als zugestellt gewertet, auch wenn der Artikel möglicherweise nicht beim Käufer angekommen ist. Ein Ebay-Sprecher erklärte: „Seit der Einführung der Internetmarken mit Matrixcode haben wir festgestellt, dass die Anzahl der potenziellen Streitfälle und Meldungen nicht zugestellter Sendungen in diesem Bereich deutlich zurückgegangen ist.“

Im Klartext: Ebay akzeptiert diese Lücke im Käuferschutz bewusst. Käufer müssen daher das Risiko eingehen, dass der Prio-Brief verloren geht und der Käuferschutz nicht vollständig greift.

 

Sommerzeit ist Reisezeit: Fünf Urlaubsregelungen, die man kennen sollte
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Sommerzeit ist Reisezeit: Fünf Urlaubsregelungen, die man kennen sollte

In den Sommermonaten steht für viele Beschäftigte ein langer Urlaub an. Erholung pur! Aber was, wenn die Chefin anruft? Oder man plötzlich krank wird? Wissenswertes zu Arbeitsrecht und Urlaub.

Deutschland startet in die Ferienzeit. Auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht der Jahresurlaub an. Wer diese Regeln kennt, ist bestens vorbereitet:

1. Das Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub

Entspannt liegt man am Strand, plötzlich klingelt das Handy: Muss ich rangehen, wenn die Chefin oder der Chef mich im Urlaub anruft? Nein. Denn Beschäftigte müssen in der Regel nur zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). In der Freizeit - und damit auch während des Urlaubs - sind Beschäftigte demnach nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Grundsätzlich kommt es aber immer darauf an, was im Arbeitsvertrag geregelt ist.

2. Kein Anspruch auf Urlaubsgeld

Urlaub macht besonderen Spaß, wenn der Arbeitgeber die Reisekasse mit einer Finanzspritze aufbessert. Einen allgemeinen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland aber nicht, so der VDAA. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er zusätzlich zum regulären Gehalt zahlt, um einen Urlaub zu ermöglichen.

Anspruch haben Beschäftigte nur dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag gibt. Außerdem gibt es den Sonderfall der sogenannten betrieblichen Übung. Zahlt der Arbeitgeber mindestens über drei Jahre hinweg wiederholt und vorbehaltlos Urlaubsgeld, ist er auch in der Zukunft dazu verpflichtet.

3. Krank im Urlaub: Urlaubstage werden gutgeschrieben

Das Phänomen ist bekannt: Kaum hat man Urlaub, liegt man flach. Die gute Nachricht: Werden Beschäftigte im Urlaub krank, bekommen sie die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Die Urlaubstage gelten dann als nicht genommen. Voraussetzung ist aber, dass eine Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Zusätzlich brauchen Beschäftigte einen ärztlichen Nachweis, also ein Attest.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Nicht jede Krankheit muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Laut Bund-Verlag kommt es darauf an, ob Beschäftigte daran gehindert gewesen wären, ihren konkreten Tätigkeiten nachzukommen. Beispiel: Verletzt sich ein Beschäftigter im Urlaub den kleinen Finger, muss aber beruflich keinerlei manuelle Tätigkeiten oder Schreibarbeiten leisten, kann es sein, dass die Erkrankung gar nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.

4. Urlaubsanspruch bei Arbeitsplatzwechsel

Der Jahresurlaub steht Beschäftigten jährlich nur einmal zu. Darauf macht Arbeitsrechtsanwalt Volker Görzel aufmerksam. Relevant wird das, wenn Beschäftigte ihren Arbeitgeber wechseln. Vom neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Görzel dann folglich nur den Urlaub verlangen, den sie noch nicht bei ihrem alten Arbeitgeber genommen haben.

Der alte Arbeitgeber muss Beschäftigen deshalb bescheinigen, welchen Urlaub sie im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt bekommen haben. Diese Urlaubsbescheinigung legen Beschäftigte dann beim neuen Arbeitgeber vor, um nachzuweisen, welcher Urlaubsrestanspruch noch besteht.

5. Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer steht bezahlter Erholungsurlaub zu. Das gilt auch im Minijob, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich vier Wochen. Für diese Urlaubstage müsse die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlen.

Für den persönlichen Urlaubsanspruch ist entscheidend, an wie vielen Tagen in der Woche Beschäftigte im Minijob arbeiten. Berechnen lässt sich das mit einer einfachen Formel: Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche mal 24 durch 6. Wer also zum Beispiel an drei Tagen pro Woche arbeitet, kommt auf einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen.

 

Bundesverfassungsgericht hebt Teil der Bundestagswahlrechtsreform auf
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Bundesverfassungsgericht hebt Teil der Bundestagswahlrechtsreform auf

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil der Reform des Bundestagswahlrechts aufgehoben. Diese Entscheidung wurde am Montagabend durch ein geleaktes Urteil bekannt, das eigentlich erst am heutigen Dienstag in Karlsruhe veröffentlicht werden sollte. Obwohl die Echtheit des Urteils zunächst als glaubwürdig erschien, gab es bis zur Bestätigung durch das Gericht noch keine offizielle Bestätigung. Der „Spiegel“ war die erste Quelle, die über diese Entwicklungen berichtete. Seit 10.00 Uhr ist es aber nun offiziell und bestätigt.

Ursprung und Verbreitung des Urteils

Die Umstände, unter denen das Urteil ins Internet gelangte, sind noch unklar. Es scheint, dass das Urteil zeitweise über einen nicht geschützten Downloadlink auf der Website des Bundesverfassungsgerichts zugänglich war. Diese Seite ist inzwischen jedoch nicht mehr erreichbar.

Verfassungsrichter bestätigen Reformprinzipien

Im Wesentlichen haben die Verfassungsrichter die Wahlrechtsreform bestätigt. Das mutmaßliche Urteil betont, dass das neue Zweistimmendeckungsverfahren, das bei der kommenden Wahl zum Einsatz kommen wird, das Vertrauen stärken soll, dass die Reform keine Partei benachteiligt. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass keine Partei aufgrund der Reform diskriminiert wird und dass die Wahl fair abläuft.

Grundmandatsklausel bleibt bestehen

Jedoch wurde die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel durch das Urteil rückgängig gemacht. Diese Klausel besagt, dass Parteien, die unter fünf Prozent der Zweitstimmen liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen haben, trotzdem in den Bundestag einziehen können. Das Urteil hat entschieden, dass diese Regelung beibehalten wird. Diese Entscheidung ist insbesondere für die CSU von Bedeutung, die im Fall einer Streichung der Klausel bei der nächsten Wahl möglicherweise aus dem Bundestag hätte ausscheiden können, selbst wenn sie die meisten Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte.

Die Grundmandatsklausel war auch für die Linke von großer Bedeutung, da diese Partei nur durch diese Klausel bei der letzten Bundestagswahl in den Bundestag einziehen konnte. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stellt sicher, dass die Grundmandatsklausel bestehen bleibt, was bedeutet, dass sowohl die CSU als auch die Linke weiterhin von dieser Regelung profitieren können.

Änderungen durch die Wahlrechtsreform

Die Wahlrechtsreform zielt darauf ab, die Größe des Bundestags erheblich zu reduzieren. Die Richter haben an dieser grundlegenden Reform nichts geändert. Die Reform sieht vor, dass künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vergeben werden. Künftig soll die Stärke einer Partei im Parlament ausschließlich auf ihrem Zweitstimmenergebnis basieren.

Überhangmandate entstanden bisher, wenn eine Partei durch Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese zusätzlichen Sitze durfte die Partei behalten, während andere Parteien für diese Mandate Ausgleichsmandate erhielten. Die Reform wird diese Praxis jedoch abschaffen und damit die Art und Weise, wie Mandate im Bundestag vergeben werden, grundlegend verändern.

 

Bürgergeld für Totalverweigerer komplett streichen: Das sagt das Bundesverfassungsgericht dazu
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Bürgergeld für Totalverweigerer komplett streichen: Das sagt das Bundesverfassungsgericht dazu

Im Rahmen der Sommerpause im politischen Berlin, während sich die Parteien auf die bevorstehenden Wahlen vorbereiten – darunter die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg sowie die Bundestagswahl im kommenden Jahr – hat die CDU erneut eine Forderung zur Neugestaltung des Bürgergeldes aufgebracht. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schlug vor, mehr als 100.000 Menschen das Bürgergeld vollständig zu streichen. Diese Forderung basiert auf der Annahme, dass eine große Anzahl von Empfängern nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen.

Linnemann argumentiert, dass viele Empfänger des Bürgergeldes, darunter auch Ukrainer, die in Deutschland leben, grundsätzlich nicht gewillt seien, eine Arbeitsaufnahme zu versuchen. „Die Ukrainer verteidigen auch unsere Freiheit, aber wenn es eine Leistung gibt, ist sie mit einer Gegenleistung verbunden. Dazu zählt, eine Arbeit aufzunehmen“, so Linnemann. Er sieht jedoch Ausnahmen für Alleinerziehende oder Menschen, die Angehörige pflegen. Auch Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, unterstützt diesen radikalen Kurswechsel.

Verfassungsrechtliche Fragen zur Streichung des Bürgergeldes

Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine komplette Streichung des Bürgergeldes verfassungskonform wäre. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das sich mit den Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger befasste, könnte hier wegweisend sein. Damals stellten die Richter klar, dass jeder Mensch Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat. Ein zentraler Satz des Urteils lautete: „Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“

Verfassungsgerichtliche Anforderungen an Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Staat zwar das Recht hat, eine Mitwirkungspflicht für den Bezug von Grundsicherung zu verlangen, jedoch müssen die Sanktionen verhältnismäßig sein. Sanktionen stellen für Betroffene eine „außerordentliche Belastung“ dar, die durch den Staat verursacht wird. Die Bedingungen für verhältnismäßige Sanktionen sind:

  • Verlässliche Prognosen: Es müssen zuverlässige Vorhersagen existieren, die belegen, dass die Sanktionen das gewünschte Verhalten hervorrufen.
  • Möglichkeit zur Verhaltensänderung: Betroffene müssen die Möglichkeit haben, durch eigenes Verhalten Sanktionen abzuwenden.
  • Möglichkeit zur Beendigung der Sanktionen: Betroffene müssen in der Lage sein, durch eigenes Verhalten das Ende der Sanktionen herbeizuführen.
  • Wiederherstellung der Leistungen: Nach Beendigung der Sanktionen müssen die Leistungen in vollem Umfang wiederhergestellt werden.

Höhe der Leistungskürzungen: Ein Verfassungsgerichtsurteil aus 2019

Das Urteil von 2019 befasste sich auch mit der Frage, inwieweit Leistungskürzungen im Bürgergeld verhältnismäßig sind. Das Gericht entschied, dass eine Kürzung von 60 Prozent der Grundsicherung nicht verhältnismäßig sei. Eine Reduzierung um 30 Prozent wurde hingegen unter bestimmten Umständen als verhältnismäßig angesehen, da sie den Betroffenen wichtige Mittel für die Arbeitsaufnahme entzieht, wie etwa für Kleidung, Verkehr und Bildung. Das Gericht wies darauf hin, dass eine drastische Kürzung auch negative Auswirkungen auf Dritte haben könnte.

Die Verfassungsrichter zeigten Bedenken, dass solche Leistungsminderungen tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen würden, da die Studienlage unzureichend sei. Trotzdem ließ das Gericht offen, dass in Fällen, in denen eine zumutbare Arbeit willentlich verweigert wird, trotz der Möglichkeit, Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, eine komplette Streichung des Hartz-IV-Bezugs theoretisch gerechtfertigt sein könnte. Es bleibt jedoch die Pflicht des Staates, sicherzustellen, dass Betroffene zumindest theoretisch eine Chance auf Arbeitsaufnahme haben.

Theoretische Möglichkeit der kompletten Streichung des Bürgergeldes

Die Forderung von Carsten Linnemann, das Bürgergeld vollständig zu streichen, ist theoretisch möglich, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Der Staat darf Menschen nicht einfach in der Bedürftigkeit lassen, da dies mit der Menschenwürde nicht vereinbar wäre. Betroffenen muss immer die Möglichkeit gegeben werden, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Der Staat kann Personen, die nachweislich nicht bedürftig sind und auch ohne Bürgergeld auskommen würden, das Bürgergeld entziehen.

CDU-Abgeordnete Gitta Connemann betonte, dass Personen, die arbeiten könnten, aber ohne wichtigen Grund dies nicht tun, sanktioniert werden sollten. Leistungskürzungen, so Connemann, seien legitim und könnten auch vollständig durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Möglichkeit offen gelassen.

Weitere Vorschläge und Kritiken innerhalb der CDU

Julia Klöckner, ebenfalls Abgeordnete der CDU, schlug vor, in begründeten Fällen alternative Maßnahmen wie Essensgutscheine statt Bargeld einzuführen oder Menschen aus teuren Innenstadtlagen in günstigere Regionen umzuziehen. Ob diese Vorschläge umsetzbar sind, ist jedoch umstritten und hängt von der Interpretation der rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Kritische Stimmen aus dem Sozialflügel der CDU

Trotz der Forderungen von Linnemann gibt es innerhalb der CDU auch kritische Stimmen. Christian Bäumler, Vize-Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), wies darauf hin, dass drastische Kürzungen nur eine sehr begrenzte Anzahl von Personen betreffen würden. Der CDA-Vorsitzende Karl-Josef Laumann betonte, dass es im vergangenen Jahr nur 21.000 Menschen aufgrund von Arbeitsverweigerung zu Leistungskürzungen gekommen sei – eine vergleichsweise geringe Zahl im Vergleich zu den insgesamt rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern im Jahr 2023.

SPD: Striktere Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch gefordert

Die SPD-Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, hat sich unterdessen für eine bessere „Treffsicherheit“ des Bürgergeldes ausgesprochen. Die Debatte um Migration und Sozialstaat sei zunehmend problematisch, insbesondere aufgrund des Anstiegs des Anteils von Bürgergeldempfängern mit Migrationshintergrund. Rehlinger forderte, dass Missbrauch konsequent bestraft und Personen mit anerkanntem Asylgrund schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden müssten. Sie betonte auch, dass der Staat effektiver gegen Schwarzarbeit vorgehen müsse, um Doppelbetrug an der Gesellschaft zu verhindern.

 

Was ist ein Selbstständiges Einzugsverfahren?
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Was ist ein Selbstständiges Einzugsverfahren?

Dem Remmo Clan wurden Immobilien per Selbstständiges Einzugsverfahren beschlagnahmt. Was bedeutet dies?

Das selbstständige Einzugsverfahren ist ein rechtliches Instrument in Deutschland, das den staatlichen Zugriff auf Vermögen ermöglicht, welches aus Straftaten stammt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sich Verbrechen nicht lohnen und kriminell erlangtes Vermögen eingezogen werden kann, auch wenn keine Verurteilung wegen einer Straftat erfolgt ist. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Juli 2017 im Paragraf 435 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Ziel und Hintergrund des Verfahrens

Vermögen, das aus Straftaten stammt, soll dem Täter entzogen werden. Das kann die unmittelbare Tatbeute sein, wie gestohlene Geldbeträge oder Gegenstände, oder auch Vermögenswerte, die aus den Erlösen der Straftaten erworben wurden, beispielsweise Autos oder Immobilien. Durch das selbstständige Einzugsverfahren wird sichergestellt, dass die kriminellen Erträge nicht weiter genutzt werden können und der Täter keinen finanziellen Vorteil aus seiner Tat zieht.

Gesetzliche Regelung seit 2017

Seit dem 1. Juli 2017 ist das selbstständige Einzugsverfahren in Paragraf 435 StPO gesetzlich verankert. Diese Regelung ermöglicht den staatlichen Zugriff auf kriminell erlangtes Vermögen auch außerhalb eines Strafverfahrens. Das bedeutet, dass die Behörden nicht zwingend eine strafrechtliche Verurteilung des Täters benötigen, um das Vermögen einzuziehen. Dies stellt eine bedeutende Verschärfung der bisherigen Regelungen dar und erhöht die Effektivität im Kampf gegen Kriminalität.

Beweislast im Verfahren

Ein zentrales Merkmal des selbstständigen Einzugsverfahrens ist die Umkehr der Beweislast. Normalerweise müsste der Staat beweisen, dass ein Vermögenswert aus einer Straftat stammt, um ihn einziehen zu können. Im Rahmen des selbstständigen Einzugsverfahrens ist dies jedoch anders: Der Eigentümer des Vermögenswerts muss nachweisen, dass dieser rechtmäßig erworben wurde. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, wird das Vermögen eingezogen. Diese Regelung soll verhindern, dass kriminell erlangtes Vermögen durch geschickte Verschleierungstaktiken vor dem Zugriff der Behörden geschützt wird.

Praktische Anwendung

In der Praxis bedeutet dies, dass Vermögen, das im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten steht, schnell und effektiv abgeschöpft werden kann. Beispielsweise kann die Polizei im Zuge einer Ermittlung Vermögenswerte beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass diese aus Straftaten stammen. Der Eigentümer muss dann in einem anschließenden Verfahren beweisen, dass er diese rechtmäßig erworben hat. Gelingt ihm das nicht, wird das Vermögen endgültig eingezogen.

Auswirkungen auf die Kriminalitätsbekämpfung

Das selbstständige Einzugsverfahren hat erhebliche Auswirkungen auf die Kriminalitätsbekämpfung. Es entzieht Kriminellen die finanziellen Mittel und verringert somit die Attraktivität von Straftaten. Zudem erschwert es die Finanzierung weiterer krimineller Aktivitäten, da die Erträge aus Straftaten nicht mehr sicher investiert oder genutzt werden können.