Verkehr

Bis zu 4400 Euro: Warum ist der Führerschein eigentlich so teuer?
Featured

Bis zu 4400 Euro: Warum ist der Führerschein eigentlich so teuer?

In den letzten Jahren sind die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins erheblich gestiegen. Besonders in den Corona-Jahren von 2019 bis 2023 wurde ein dramatischer Anstieg von mehr als 50 Prozent verzeichnet. Ein zentraler Punkt sind die Fahrstunden, für die Fahrschüler bis zu 77 Euro pro 45 Minuten zahlen müssen. Sonderfahrten, wie Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrten, können sogar bis zu 95 Euro pro 45 Minuten kosten, wie aktuelle Erhebungen des ADAC zeigen.

Gründe für den Anstieg der Führerscheinkosten

Steigende Kosten in der Branche

Kurt Bartels, Mitglied des Fahrlehrerbundesverbands, erklärt die Preissteigerungen mit den allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Alles ist teurer geworden: Zinsen, Leasingraten, Autopreise, Benzin“, so Bartels. Diese Erhöhungen führen zu höheren Betriebskosten für Fahrschulen, die sich wiederum auf die Preise für Fahrstunden auswirken. „Die Gewinnmargen in unserer Branche werden immer geringer“, fügt Bartels hinzu.

Die Wartung und Instandhaltung der Fahrschulfahrzeuge sind weitere Kostentreiber. Ein Fahrschulauto legt im Jahr leicht 60.000 Kilometer zurück, was beträchtliche Kosten für Verschleiß und Wartung verursacht.

Unterschiede zu Handwerkerlöhnen

Bartels vergleicht die Löhne der Fahrlehrer mit denen von Handwerkern, weist jedoch auf wichtige Unterschiede hin. Während Handwerker ihre Löhne plus Materialkosten und Anfahrtskosten berechnen, sind bei den Preisen für Fahrstunden bereits alle Nebenkosten enthalten. „Im Preis für die Fahrstunde sind alle Nebenkosten mit drin: Wir zahlen davon das Auto, das Lehrergehalt, die Versicherungen“, erklärt Bartels. Wer nicht pleitegehen möchte, muss die Preise entsprechend anpassen.

Preisanteile und Kostenaufteilung

Eine Analyse von Bartels zeigt, wie sich die Kosten für eine Fahrstunde aufteilen. Nur etwa ein Drittel des Preises geht direkt an den Fahrlehrer, dessen Stundenlohn zwischen 20 und 25 Euro liegt. Der Großteil der Kosten entfällt auf das Fahrzeug selbst, einschließlich Versicherung, Kauf oder Leasing, sowie auf Übungsräume, Abgaben und Steuern. Diese Kostenzusammensetzung erklärt, warum der Führerschein zu einem erheblichen finanziellen Aufwand geworden ist.

Führerschein als Luxusgut?

Malte Dringenberg, Sprecher des Automobilclubs AvD, äußert Besorgnis über die Entwicklung der Führerscheinkosten. Er betont, dass die Fahrerlaubnis ein essenzielles Element für die gesellschaftliche Teilhabe und das Berufsleben ist. „Es kann nicht angehen, dass dieses Instrument der individuellen Freiheit mehr und mehr zu einem Luxusgut wird“, warnt Dringenberg.

Forderungen an die Politik

Dringenberg fordert von der Bundesregierung Maßnahmen zur Senkung der Führerscheinkosten. Er schlägt einen abgesenkten Steuersatz für den Erwerb des Führerscheins vor und fordert die Freistellung von Fahrschulfahrzeugen von der Versicherungssteuer. Darüber hinaus plädiert er für eine bürokratische Entlastung und eine Verbesserung der Prüfungsbedingungen, um sicherzustellen, dass ausreichend Prüfungen durchgeführt werden können.

 

Führerschein-Schock: Bis zu 4400 Euro teuer
Featured

Führerschein-Schock: Bis zu 4400 Euro teuer

Die Kosten für den Führerschein in Deutschland sind erheblich gestiegen. Wie der ADAC berichtet, liegt der Preis für einen Führerschein der Klasse B inzwischen zwischen 2100 und 4400 Euro. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände schätzt die Kosten auf 2800 bis 3500 Euro. Dies bedeutet eine drastische Preissteigerung von 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was weit über der allgemeinen Inflation von 5,9 Prozent für das Jahr 2023 liegt.

Ursachen für die Preissteigerung

Der Anstieg der Führerscheinkosten lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Ein wesentlicher Grund ist, dass Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen können. Es gibt keine einheitlichen Pauschalpreise, da der Schulungsaufwand je nach Fahrschule variieren kann. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter die Fahrschul-Leistungen und die festgesetzten Prüfgebühren. Dies führt zu einer erheblichen Preisspanne, die für viele Fahrschüler eine finanzielle Belastung darstellen kann.

Regionale Unterschiede bei den Kosten

Interessanterweise sind die Kosten für den Führerschein in ländlichen Gebieten häufig günstiger als in städtischen Regionen. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände erklärt, dass die Infrastruktur auf dem Land weniger komplex ist, was zu geringeren Kosten führt. In Städten hingegen sind die Kosten durch die höhere Komplexität und den damit verbundenen Aufwand in der Regel höher.

Historischer Preisvergleich

Im Jahr 2020, während der Corona-Pandemie, stiegen die Führerscheinkosten bereits um 9,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg setzte sich 2021 fort, als die Kosten um 10,8 Prozent zulegten – der größte Anstieg seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1992. Diese Trends verdeutlichen eine anhaltende Preiserhöhung, die die finanzielle Belastung für angehende Fahrer erhöht.

Weitere Kosten rund ums Auto

Neben den Führerscheinkosten steigen auch andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Auto. Im Jahr 2023 erhöhten sich die Kosten für Kfz-Versicherungen um 8,3 Prozent. Auch Reparaturen, Inspektionen und Parkgebühren wurden um 7,7 Prozent teurer. Diese zusätzlichen Kosten tragen weiter zur finanziellen Belastung der Autofahrer bei.

 

Wie sind die Regeln für Fahrradanhänger?
Featured

Wie sind die Regeln für Fahrradanhänger?

In Deutschland gelten für Fahrradanhänger spezifische gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass diese sicher und vorschriftsmäßig im Straßenverkehr genutzt werden. Der folgende Abschnitt gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen zur Nutzung von Fahrradanhängern. Dabei werden Lasten-, Schwerlasten- und Kinderanhänger betrachtet, und es wird auf die relevanten Vorschriften eingegangen.

Allgemeine Vorschriften nach der StVZO

§ 63a StVZO – Fahrräder und Fahrradanhänger

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in § 63a spezifische Anforderungen für Fahrräder und Fahrradanhänger. Dieser Paragraph löst das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 9. November 1968 ab und stellt eine klare Definition im deutschen Recht auf. Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrräder und Anhänger den Vorschriften dieser Verordnung sowie den zu ihrer Ausführung amtlich veröffentlichten Bekanntmachungen entsprechen und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung entsprechen.

Abmessungen und Maße laut § 32 StVZO

Größe und Breite von Fahrradanhängern

Die Vorschriften zur Größe von Fahrradanhängern sind in § 32 StVZO geregelt. Hier zeigt sich ein Ermessensspielraum, da Fahrräder als nicht-kraftbetriebene Fahrzeuge gelten. Dies führt zu Diskussionen darüber, ob die Abmessungen von Fahrrädern oder die allgemein für „sonstige“ Fahrzeuge festgelegten Werte gelten sollten.

Es gibt keine eindeutige gesetzliche Vorgabe, aber aus praktischen Gründen und zur Vermeidung von rechtlichen Problemen wird empfohlen:

  • Anhänger hinter einem einspurigen Lastenrad bzw. Fahrrad sollten nicht breiter als 1,0 Meter sein.
  • Anhänger hinter einem mehrspurigen Lastenrad bzw. Fahrrad sollten nicht breiter als 2,0 Meter sein.

Diese Empfehlungen orientieren sich an den maximalen Abmessungen für Fahrräder und 25 km/h Pedelecs. Dies hilft, im Falle einer Kontrolle keine Schwierigkeiten zu haben.

Für die Gesamtlänge eines Fahrradgespanns sind theoretisch bis zu 18,75 Meter möglich, und die Höhe kann bis zu 4,0 Meter betragen. Da diese Maße jedoch für den Fahrradbetrieb unpraktisch wären, empfiehlt es sich, die Länge auf 12,0 Meter und die Höhe auf 2,5 Meter zu beschränken. Diese Empfehlungen basieren auf den Maßstäben für Krafträder und sind eine pragmatische Anpassung an die Realität der Fahrradnutzung.

Fahrradanhänger und E-Bikes

Anhänger an E-Bikes

Fahrräder und Pedelecs mit einer Nennleistung von bis zu 250 Watt und einer Unterstützung bis 25 km/h sind gesetzlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass es keine speziellen Vorschriften für die Nutzung von Anhängern hinter einem Pedelec gibt. Bei S-Pedelecs, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen und daher als Kraftfahrzeuge gelten, ist die Situation jedoch anders. Hier ist bis jetzt kein Fahrradanhänger bekannt, der für den Betrieb hinter einem S-Pedelec zugelassen ist.

Generell gilt, dass der Hersteller des Fahrrads oder Pedelecs die Nutzung eines Anhängers freigeben muss. Einige Hersteller schließen den Anhängerbetrieb für bestimmte Modelle aus, wie z.B. das Premium-Lastenrad CaGo.

Gewichtsvorschriften für Fahrradanhänger

Maximales Gewicht von Anhängern

Die Meinungen zum zulässigen Gewicht von Fahrradanhängern variieren stark. Ein häufig zitiertes Merkblatt aus dem Jahr 1999 empfahl, dass ungebremste Anhänger maximal 40 kg wiegen sollten, während gebremste Anhänger bis zu 80 kg schwer sein durften. Dieses Merkblatt hatte jedoch nur Orientierungscharakter und keine rechtliche Relevanz, da die Bauartprüfung im Bundesrat gescheitert ist.

Aktuell empfehlen Hersteller, dass ungebremste Anhänger nicht schwerer als 100 kg sein sollten, um die Bremsanlage des Zugfahrzeugs nicht zu überlasten. Bei schwereren Anhängern wird eine Auflaufbremse empfohlen, um die Bremsleistung des Zugfahrzeugs zu entlasten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Idealerweise sollte das Zugfahrzeug mit Scheibenbremsen ausgestattet sein, da diese bei Nässe eine zuverlässige Bremsleistung bieten.

Licht- und Reflektorenvorschriften laut § 67a StVZO

Beleuchtung und Sichtbarkeit

Die Vorschriften für die Beleuchtung und Reflektoren von Fahrradanhängern sind in § 67a StVZO geregelt und wurden am 01.06.2017 aktualisiert. Abhängig von der Breite und Länge des Anhängers sind Reflektoren und Positionsleuchten vorgeschrieben. Besonders wichtig ist die Rückleuchte: Wenn 50% der Leuchtfläche der Schlussleuchte durch den Anhänger verdeckt werden, ist eine zusätzliche Rückleuchte auf der linken Seite erforderlich. Diese Vorschrift muss immer beachtet werden. Die meisten deutschen und europäischen Hersteller halten sich strikt an diese Anforderungen, sodass in der Regel keine Beanstandungen auftreten.

 

Deutsche Umwelthilfe beantragt höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen wegen SUVs in 174 Städten
Featured

Deutsche Umwelthilfe beantragt höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen wegen SUVs in 174 Städten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer bedeutenden Erweiterung ihrer Bemühungen gegen die zunehmende Anzahl und Größe von SUVs formale Anträge in 174 weiteren Städten gestellt. Dies folgt der Aktion „Monster-SUV raus aus meiner Stadt!“, die eine breite Resonanz gefunden hat. Seit der initialen Antragswelle im Juni, bei der bereits 150 Städte betroffen waren, haben sich über 21.000 Bürgerinnen und Bürger an die DUH gewandt und sie gebeten, auch in ihren Städten Maßnahmen gegen die überdimensionierten Fahrzeuge zu ergreifen.

Maßnahmen und Forderungen der DUH

Im Rahmen der neuen Anträge fordert die DUH eine Reihe von Maßnahmen, um den wachsenden SUV-Flut entgegenzuwirken. Die Kernforderungen beinhalten:

  • Erhöhung der Parkgebühren: Die DUH setzt sich für gestaffelte Parkgebühren ein, die sich nach der Größe der Fahrzeuge richten. Größere Autos sollen höhere Gebühren zahlen.
  • Kontrolle und Ahndung von Falschparken: Es soll strenger gegen das Parken außerhalb der markierten Flächen vorgegangen werden, einschließlich Bußgelder und Abschleppmaßnahmen.

Erste Erfolge und Reaktionen

Bereits erste Erfolge sind sichtbar: Städte wie Aachen und Koblenz haben begonnen, die Gebühren für Bewohnerparkausweise basierend auf der Fahrzeuggröße zu erhöhen. Diese Entwicklungen sind ein direktes Ergebnis der DUH-Aktion und zeigen erste positive Veränderungen.

Zitat des Bundesgeschäftsführers der DUH

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich zu den bisherigen Entwicklungen: „Immer mehr übergroße SUVs sind eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden, belasten Umwelt und Klima und nehmen wertvollen Platz in unseren dicht bebauten Innenstädten ein. Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-Ups zu ersticken. Auf Wunsch tausender Bürgerinnen und Bürger stellen wir in weiteren 174 Städten Anträge, um wirksame Maßnahmen gegen diese SUV-Flut zu ergreifen. Unser Rechtsgutachten zeigt, dass es eine Vielzahl an Maßnahmen gibt, die Städte zur Lösung des SUV-Problems nutzen können. Doch bisher nutzt kaum eine Stadt diese Möglichkeiten aus. Wir und tausende Menschen fordern die Kommunen zum Handeln auf, denn Monster-SUV mit über 5 Metern Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen.“

Rechtsgutachten und empfohlene Maßnahmen

Das von der DUH in Auftrag gegebene Rechtsgutachten belegt die rechtssichere Umsetzbarkeit der folgenden Maßnahmen:

  • Bußgelder und Abschleppen: Konsequente Ahndung von Falschparken und Überschreitung der Parkmarkierungen.
  • Ausweitung markierter Parkflächen: Schaffung zusätzlicher Parkmarkierungen, um geordnetes und platzsparendes Parken zu ermöglichen.
  • Erhöhung der Anwohnerparkgebühren: Anhebung auf mindestens 360 Euro pro Jahr mit einer Preisgestaltung, die sich nach der Fahrzeuggröße richtet.
  • Erhöhung der Kurzzeitparkgebühren: Anpassung der Gebühren pro Stunde auf das Niveau eines Einzelfahrscheins im öffentlichen Nahverkehr, um eine Bevorzugung des Autos gegenüber Bus und Bahn zu vermeiden.
  • Ausnahmen für bestimmte Gruppen: Fortsetzung der Ausnahmen für Gewerbetreibende und in sozialen Härtefällen.

Verwendung der Mehreinnahmen

Die durch höhere Parkgebühren generierten Mehreinnahmen sollen gezielt in den Ausbau des Bus- und Bahnverkehrs, in Rad- und Gehwege sowie in Ausgleichslösungen für einkommensschwache Haushalte investiert werden. Dies soll dazu beitragen, die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern und umweltfreundliche Mobilitätsalternativen zu fördern.

 

EU gibt Entwarnung für Millionen Diesel-Besitzer: Verkehrsminister Wissing äußert weiterhin Bedenken
Featured

EU gibt Entwarnung für Millionen Diesel-Besitzer: Verkehrsminister Wissing äußert weiterhin Bedenken

In den letzten Wochen stand eine große Anzahl deutscher Diesel-Besitzer unter erheblichem Druck, als Bundesverkehrsminister Volker Wissing (54, FDP) vor der drohenden Stilllegung von bis zu 8,2 Millionen Diesel-Fahrzeugen warnte. Diese Warnung beruhte auf der möglichen Neuauslegung bestehender EU-Regeln, die möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf Dieselautos in Deutschland hätten.

Warnung vor der Stilllegung

Volker Wissing äußerte seine Besorgnis in einem Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (65). In diesem Schreiben drückte er seine Besorgnis darüber aus, dass möglicherweise bis zu 4,3 Millionen Euro-5- und 3,9 Millionen Euro-6-Dieselfahrzeuge betroffen sein könnten. Wissing forderte die EU auf, von der geplanten „Anti-Autopolitik“ Abstand zu nehmen, die seiner Meinung nach die Interessen der Autofahrer in Deutschland gefährden könnte.

Reaktion der EU-Kommission

Als Antwort auf diese Befürchtungen trat Binnenmarktkommissar Thierry Breton (69) an die Öffentlichkeit. In einem Brief an Wissing, der der Zeitung BILD vorliegt, wies Breton die Bedenken zurück und bezeichnete die Warnungen als „irreführend“. Er erklärte, dass die EU-Kommission keine Absicht habe, rückwirkende Änderungen vorzunehmen oder zusätzliche Anforderungen an Automobilhersteller zu stellen. Ebenso werde es keine Maßnahmen geben, die Bürger benachteiligen könnten, die ihre Fahrzeuge in gutem Glauben erworben haben.

Klarstellung der EU-Pläne

Breton versicherte, dass die Kommission weiterhin Lösungen unterstützen werde, die saubere und gesunde Luft fördern. Die Vorschläge sollen einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen bieten. Der Binnenmarktkommissar betonte, dass die Entscheidungen nicht allein von der Kommission getroffen werden, sondern dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) über etwaige rückwirkende Maßnahmen entscheiden werde. Das Thema wird derzeit noch vor dem EuGH verhandelt.

Fortdauernde Bedenken von Verkehrsminister Wissing

Trotz der beruhigenden Worte aus Brüssel bleiben Verkehrsminister Wissing und viele Diesel-Besitzer besorgt. Laut einer Sprecherin von Wissing plant die EU-Kommission keine rückwirkenden Maßnahmen gegenüber Automobilherstellern oder Bürgern. Der Minister fordert jedoch weiterhin Klarheit und hat Kontakt zu seinen Amtskollegen in der EU aufgenommen, um sicherzustellen, dass keine nachteiligen Regelungen für die Diesel-Fahrer eingeführt werden.