Bildung

Lehrermangel zum Schulstart: Wie sieht es in den Bundesländern aus?
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Lehrermangel zum Schulstart: Wie sieht es in den Bundesländern aus?

Die Babyboomer-Generation unter den Lehrern geht aktuell in den Ruhestand, und der Nachwuchs fehlt. Hinzu kommt, dass die Schülerzahlen durch Migration steigen, was die Situation verschärft. Eine Abfrage in allen 16 Bundesländern zeigt: Die Politik hat versäumt, rechtzeitig gegenzusteuern.

Die aktuelle Lage in den Bundesländern

Hessen

Von 65.000 Lehrkräften fehlen etwa 1.000, so die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Das Kultusministerium macht keine Angaben.

Nordrhein-Westfalen

Von 162.644 Lehrkräften fehlen 6.050.

Berlin

Von 32.200 Lehrkräften sind 695 Stellen unbesetzt.

Bremen

Von 5.900 Lehrkräften fehlen 201.

Niedersachsen

Von 78.000 Lehrkräften fehlen laut offiziellen Zahlen 2.000, die GEW spricht sogar von einem Mangel von 8.000 Lehrern.

Hamburg

Die Stadt hat 21.058 Lehrkräfte und macht keine Angaben zu unbesetzten Stellen. Jährlich werden 900 neue Lehrer benötigt, um Pensionierungen auszugleichen. Im letzten Jahr wurden 1.000 eingestellt.

Brandenburg

Von 21.000 Lehrkräften fehlen 450. Von den neu eingestellten 3.110 Lehrern sind mehr als die Hälfte Seiteneinsteiger ohne pädagogische Ausbildung.

Schleswig-Holstein

Von 24.228 Lehrkräften sind 99 Stellen unbesetzt.

Sachsen

Von 31.700 Lehrkräften fehlen 1.086.

Sachsen-Anhalt

Von 14.542 Lehrkräften sind 535 Stellen unbesetzt.

Thüringen

Von 20.000 Lehrkräften fehlen 960.

Mecklenburg-Vorpommern

Von 11.850 Lehrkräften gibt es keine genaue Zahl der fehlenden Stellen. Bis 2030 werden 7.000 Lehrer in den Ruhestand gehen. Es werden jährlich 1.000 Neueinstellungen benötigt.

Rheinland-Pfalz

Von 44.000 Lehrkräften sind 204,5 Stellen unbesetzt, davon 180 an allgemeinbildenden und 24,5 an berufsbildenden Schulen.

Baden-Württemberg

Von 116.000 Lehrkräften fehlen bis zu 10.000. Genauere Zahlen sollen nächste Woche veröffentlicht werden.

Bayern

Von 120.000 Lehrkräften fehlen laut dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) 4.000. Die exakten Zahlen werden zum Schulstart erwartet.

Saarland

Das Saarland hat als einziges Bundesland alle Planstellen besetzt. Insgesamt arbeiten dort 9.800 Lehrkräfte.

 

Wann sind Einschulungstermine 2024?
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Wann sind Einschulungstermine 2024?

Die Einschulung ist für viele Familien ein bedeutender Moment. Da die Regelungen zur Schulpflicht und die Einschulungstermine in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sind, ist es wichtig, sich über die genauen Daten zu informieren. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Einschulungstermine für 2024 in den einzelnen Bundesländern Deutschlands.

Einschulungstermine 2024 nach Bundesländern

Baden-Württemberg: Die Einschulung findet zwischen dem 9. September und dem 20. September 2024 statt.

Bayern: Der Einschulungstag ist am 10. September 2024.

Berlin: In Berlin beginnt die Schule für die Erstklässler am 7. September 2024.

Brandenburg: Hier startet die Einschulung am 31. August 2024.

Bremen: Die Einschulung ist am 10. August 2024.

Hamburg: In Hamburg findet die Einschulung am 3. September 2024 statt.

Hessen: Der Einschulungstag ist der 27. August 2024.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Einschulung findet am 31. August 2024 statt.

Niedersachsen: In Niedersachsen beginnt die Schule für Erstklässler am 10. August 2024.

Nordrhein-Westfalen: Die Einschulung erstreckt sich über den Zeitraum vom 21. August bis zum 22. August 2024.

Rheinland-Pfalz: Der Einschulungstag ist der 26. August 2024.

Saarland: Hier beginnt die Einschulung am 26. August 2024.

Sachsen: Die Einschulung findet am 5. August 2024 statt.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt startet die Schule für Erstklässler ebenfalls am 5. August 2024.

Schleswig-Holstein: Die Einschulung ist am 2. September 2024.

Thüringen: Der Einschulungstag in Thüringen ist der 1. August 2024.

Schulpflichtige Kinder: Ab wann beginnt die Schulpflicht?

Die Schulpflicht in Deutschland variiert je nach Bundesland. Im Allgemeinen liegt das Einschulungsalter zwischen fünf und sieben Jahren. Wenn Ihr Kind vor dem festgelegten Stichtag des jeweiligen Bundeslandes das Alter von sechs Jahren erreicht, muss es zum nächstmöglichen Einschulungstermin in die Schule gehen.

Stichtagsregelungen für die Schulpflicht 2024

Baden-Württemberg: Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, müssen im Jahr 2024 eingeschult werden.

Bayern: Hier gibt es einen Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden.

Berlin: Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren wurden, werden im Jahr 2024 eingeschult.

Brandenburg: Für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August desselben Jahres.

Bremen: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Hamburg: Am 1. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2017 und dem 1. Juli 2018 geboren sind.

Hessen: Die Schulpflicht beginnt am 1. August für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden.

Mecklenburg-Vorpommern: Für Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht am 1. August.

Niedersachsen: Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.

Nordrhein-Westfalen: Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig.

Rheinland-Pfalz: Hier beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind.

Saarland: Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr.

Sachsen: Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, sind zum Schuljahresbeginn schulpflichtig.

Sachsen-Anhalt: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, sind zum Beginn des Schuljahres schulpflichtig.

Schleswig-Holstein: Hier beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.

Thüringen: Alle Kinder, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig.

 

Keine Einschulung ohne Deutschkenntnisse: Neue Regel in Bayern
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Keine Einschulung ohne Deutschkenntnisse: Neue Regel in Bayern

In Bayern steht eine bedeutende Veränderung für die Einschulung bevor: Kinder müssen künftig nachweisen, dass sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen, bevor sie ihre erste Unterrichtsstunde in der Schule erleben können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder frühzeitig zu fördern und sicherzustellen, dass sie dem Unterricht folgen können.

Hintergrund und Zielsetzung

Immer häufiger zeigen sich Sprachprobleme bei Kindern, wenn sie in die Schule kommen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat Bayern als erstes Bundesland beschlossen, dass Erstklässler nur dann eingeschult werden, wenn sie sicher Deutsch sprechen können. Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass nur wer gut Deutsch spricht, am regulären Unterricht teilnehmen kann. Deshalb wird ein verpflichtender Sprachtest vor der Einschulung eingeführt.

Details der neuen Regelung

Die Pflicht zum Sprachtest soll bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 in Kraft treten. Kinder und Eltern müssen sich auf folgenden neuen Regeln einstellen:

  1. Sprachtest im Kindergartenalter:
    • Kinder im Alter von 4 bis 5 Jahren, die eine Kindertagesstätte besuchen, werden einem ersten Sprachtest unterzogen.
    • Wird dabei Förderbedarf festgestellt, muss das Kind eine Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch besuchen.
  2. Sprach-Screening vor der Einschulung:
    • Kurz vor der Einschulung wird bei allen Kindern ein Sprach-Screening durchgeführt, unabhängig davon, ob sie eine Kita besucht haben oder nicht.
    • Kinder, die den ersten Test bereits bestanden haben, sind von diesem Screening ausgenommen.
    • Bei festgestellten Sprachdefiziten wird die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt und das Kind muss eine Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch besuchen.

Umsetzung und Ausnahmen

Staatlich geförderte Kindertagesstätten in Bayern können den Kindern ausreichende Sprachkenntnisse bestätigen, sodass die Teilnahmepflicht am Test entfällt. Ab Jahresbeginn 2025 werden Eltern von den Grundschulen über die neuen Sprachtests informiert. Die ersten Tests sollen noch im gleichen Jahr durchgeführt werden, vorausgesetzt, der Bayerische Landtag ändert das Unterrichtsgesetz entsprechend.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern gibt es Tests zur Überprüfung der Deutschkenntnisse von Erstklässlern. Diese Tests dienen jedoch lediglich der Ermittlung des Förderbedarfs und nicht als Voraussetzung für die Einschulung. Bayern geht hier einen Schritt weiter und macht die Einschulung von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig.

 

Wie sind die Kita-Kosten in Deutschland?
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Wie sind die Kita-Kosten in Deutschland?

Die Kosten für die Kita-Betreuung in Deutschland variieren stark je nach Region und persönlichen Umständen. Beachten Sie, dass auch bei kostenfreier Betreuung individuelle Gebühren für Verpflegung oder Extraleistungen anfallen können. Zudem können bestimmte Faktoren zu Gebührenermäßigungen oder -befreiungen führen.

Kita-Gebühren in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg variieren die Gebühren je nach Stadt. In Heilbronn ist der Kita-Besuch ab drei Jahren kostenlos, während in Stuttgart Gebühren anfallen. Familien mit einem Jahreseinkommen bis 70.000 Euro können eine FamilienCard erhalten, die die Gebühren reduziert. Beispielsweise senkt sich der Preis von 0,93 Euro pro Stunde auf 0,86 Euro pro Stunde.

Kita-Gebühren in Bayern

In Bayern gibt es keine einheitliche Regelung. In München ist die Kindergartenbetreuung gebührenfrei, während Krippenplätze kostenpflichtig sind. Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 80.000 Euro können Ermäßigungen beantragen. Zudem gibt es das Bayerische Krippengeld, das Eltern mit bis zu 100 Euro monatlich unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt München.

Kita-Gebühren in Berlin

Seit dem 1. August 2018 ist die Kindertagesbetreuung in Berlin beitragsfrei. Eltern zahlen lediglich 23 Euro monatlich für die Verpflegung sowie eventuelle Extrakosten für spezielle Angebote. Familien mit geringem Einkommen können Ermäßigungen beantragen. Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Berlin.

Kita-Gebühren in Brandenburg

In Brandenburg ist das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei. Die Gebühren für jüngere Kinder variieren je nach Gemeinde. In Potsdam müssen Eltern Beiträge zu den Betriebskosten und einen Zuschuss für das Mittagessen zahlen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadt Potsdam.

Kita-Gebühren in Bremen

Seit August 2019 ist die Betreuung für Drei- bis Sechsjährige in Bremen beitragsfrei. Für Kinder unter drei Jahren fallen Gebühren an, die sich nach Einkommenssituation, Haushaltsgröße, Geschwisterzahl und Betreuungsumfang richten. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Bremen.

Kita-Gebühren in Hamburg

In Hamburg ist die fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen kostenfrei. Für eine Betreuung von mehr als sechs Stunden am Tag zahlen Eltern einen Beitrag, der nach Einkommen, Familiengröße, Altersgruppe und Betreuungsumfang gestaffelt ist. Die genauen Beiträge können Sie auf der Webseite der Hansestadt errechnen.

Kita-Gebühren in Hessen

Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kita-Betreuung in Hessen bis zu sechs Stunden täglich gebührenfrei. Für jüngere Kinder gibt es keine landesweit einheitlichen Vorgaben. In Wiesbaden richtet sich der Beitrag nach der Betreuungszeit und -art. Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Wiesbaden.

Kita-Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden sämtliche Kita-Gebühren übernommen, unabhängig von der Betreuungsform. Eltern können ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich kostenlos betreuen lassen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite von Mecklenburg-Vorpommern.

Kita-Gebühren in Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Kita-Besuch ab drei Jahren bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei. Für Kinder unter drei Jahren werden gestaffelte Gebühren erhoben. In Hannover richten sich die Gebühren nach Betreuungsform und Elterneinkommen. Zusätzlich fällt Essensgeld an. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadt Hannover.

Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen

Die Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen variieren stark. In Köln richten sich die Beiträge nach Alter, Einkommen und Wochenstunden und können zwischen null und 638,48 Euro schwanken. Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung werden beitragsfrei betreut. Ähnliche Regelungen gelten auch in Düsseldorf. Informationen finden Sie auf den Webseiten der Städte.

Kita-Gebühren in Rheinland-Pfalz

Ab dem zweiten Geburtstag ist die Kita-Betreuung in Rheinland-Pfalz vollständig gebührenfrei. Vorher richten sich die Gebühren nach den Richtlinien der jeweiligen Einrichtung oder Region. Weitere Informationen finden Sie beim Landesjugendamt des Bundeslandes.

Kita-Gebühren im Saarland

Im Saarland kontrollieren die einzelnen Einrichtungen die Kita-Gebühren. In Saarbrücken kostet ein Halbtags-Krippenplatz inklusive Pflegepauschale 123 Euro im Monat, ganztags 203 Euro. Geringverdiener können beim Jugendamt einen Antrag auf Beitragsübernahme stellen. Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Saarbrücken.

Kita-Gebühren in Sachsen

In Sachsen variieren die Gebühren regional. Der Beitrag soll 15 bis 23 Prozent der gemeindedurchschnittlichen Kosten für einen Krippenplatz und 15 bis 30 Prozent für einen Kindergartenplatz nicht überschreiten. Das letzte Jahr vor der Schule ist gebührenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Leipzig.

Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden Geschwisterkinder kostenlos betreut. Eltern zahlen nur für das älteste Kind Kita-Gebühren bis zur Schulpflicht. Weitere Details finden Sie bei der Elternbeitragsstelle des Jugendamts in Magdeburg.

Kita-Gebühren in Schleswig-Holstein

Seit der Kita-Reform 2021 betragen die maximalen Gebühren für eine achtstündige Betreuung 288,40 Euro für Kinder unter drei Jahren und 226,40 Euro für Kinder über drei Jahren. Ab dem dritten Kind sind die Beiträge frei. Finanziell schwächere Familien können Kita-Geld beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Schleswig-Holstein.

Kita-Gebühren in Thüringen

Das vorletzte und letzte Kindergartenjahr vor der Schule ist unabhängig von der Betreuungszeit gebührenfrei. Eine Verpflegungspauschale muss jedoch gezahlt werden. In Erfurt richtet sich der Beitrag nach Alter, Betreuungsumfang, Kinderzahl und Einkommen der Eltern. Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Erfurt.

 

Bafög verfassungswidrig: Soll nicht niedriger als Bürgergeld sein
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Bafög verfassungswidrig: Soll nicht niedriger als Bürgergeld sein

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bafög für Studierende verfassungswidrig niedrig ist und nicht unter dem Niveau des Bürgergelds liegen darf. In einem Beschluss vom 8. Juli 2024 wurde der Rechtsstreit um die Bafög-Höhe für das Studienjahr 2021/2022 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (VG 18K 342/22).

Hintergrund und weitere Verfahren

Bereits ein weiteres Verfahren der Klägerin für das Jahr 2014 ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das das Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat.

Klage einer Studentin gegen niedrige Bafög-Sätze

Die 29-jährige Beschwerdeführerin, die ab 2016 an der Berliner Charité Medizin studierte, empfand die Ausbildungsförderung im Streitjahr 2021 als völlig unzureichend. Sie argumentierte, dass Studierende, die auf Bafög angewiesen sind, zur Sicherung ihres Existenzminimums genauso viel erhalten sollten wie Bürgergeld-Empfänger.

Zuvor hatte sie im Oktober 2014 ein Masterstudium in Psychologie aufgenommen und ebenfalls Bafög erhalten. Auch hiergegen klagte sie wegen der niedrigen Förderung. Das Bundesverwaltungsgericht legte dieses Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor, eine Entscheidung steht noch aus (Az.: 5 C 11.18).

Verfassungsmäßigkeit des Bafög

Die Leipziger Richter betonten, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, Kindern gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Kinder einkommensschwacher Eltern hätten Anspruch auf Förderung zur sozialen Angleichung.

Ob die Bafög-Sätze im Jahr 2014 hoch genug waren, ließen die Richter offen. Sie kritisierten die intransparente Berechnung der Bafög-Sätze, die nicht klar zwischen Ausbildungskosten und Lebensunterhalt differenziere.

Aktuelles Verfahren und Grundgesetzverstoß

Im aktuellen Verfahren ging das Verwaltungsgericht Berlin weiter und befand die Bafög-Höhe im Jahr 2021 als verfassungswidrig. Das Bafög für Studierende dürfe nicht niedriger sein als das Bürgergeld, um gleiche Bildungschancen zu gewährleisten.

Die 2021 geltenden Bedarfssätze, bestehend aus Grundbedarf und Unterkunft, seien viel zu niedrig. Der Grundbedarf für Studierende betrug 427 Euro monatlich, während alleinstehende Hartz-IV-Empfänger 446 Euro erhielten. Auch die Unterkunftskosten mit 325 Euro seien „eindeutig zu niedrig“.

Wohnkosten und methodische Fehler

Im Sommersemester 2021 hatten 53 Prozent der Studierenden monatliche Mietausgaben von über 351 Euro, 20 Prozent zahlten zwischen 400 und 500 Euro und weitere 20 Prozent mehr als 500 Euro. Bei der Ermittlung der Wohnkosten dürfe nicht der Gesamtdurchschnitt im Bundesgebiet, sondern der Durchschnitt am jeweiligen Studienort zugrunde gelegt werden.

Der Gesetzgeber habe zudem mehrere methodische Fehler bei der Ermittlung der Bedarfssätze gemacht. Es müsse zwischen Lebensunterhalts-, Ausbildungs- und Unterkunftskosten differenziert werden, und die Bedarfssätze müssten zeitnah an wirtschaftliche Veränderungen angepasst werden.