Eine bahnbrechende Entscheidung des Landgerichts Köln sorgt für Aufsehen in der Lebensmittelbranche. Schokoladenprodukte, die unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ verkauft werden, müssen nach dem Urteil tatsächlich einen Bezug zu Dubai haben. Andernfalls dürfen sie in Deutschland nicht mehr vertrieben werden.
Hintergrund: Was führte zur Entscheidung?
Die Klägerin, die Firma MBG International Premium Brands GmbH aus Paderborn, importiert selbst Schokoladenprodukte aus Dubai und sah durch die irreführenden Bezeichnungen anderer Hersteller ihre Interessen gefährdet. Verklagt wurden zwei deutsche Unternehmen – Medi First GmbH und KC Trading UG –, die Produkte als „Dubai-Schokolade“ vermarkten, obwohl diese weder in Dubai hergestellt wurden noch einen anderen geografischen Bezug zur Stadt oder den Vereinigten Arabischen Emiraten aufweisen.
Das Landgericht urteilte, dass Verbraucher durch Bezeichnungen wie „Dubai-Schokolade“ und „The Taste of Dubai“ irregeführt werden könnten. Laut den Beschlüssen entsteht bei Kunden der Eindruck, dass die Produkte tatsächlich in Dubai hergestellt wurden.
Strenge Konsequenzen für Händler
Die beiden verklagten Firmen dürfen ihre Produkte ab sofort nicht mehr unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ vertreiben. Bei Zuwiderhandlung drohen den Geschäftsführern empfindliche Strafen: entweder eine Geldbuße von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für andere Hersteller haben, die ähnliche Produkte vertreiben. Zwar wurden bisher nur zwei Unternehmen verklagt, doch eine landesweite Prüfung anderer Anbieter könnte folgen.
Die Irreführungsproblematik
Nach Auffassung des Gerichts liegt eine Verbrauchertäuschung vor, wenn durch die Produktbezeichnung eine falsche Vorstellung über die Herkunft der Ware vermittelt wird. Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ suggeriert nach Ansicht der Richter klar, dass das Produkt in Dubai hergestellt wurde – eine Täuschung, wenn dies nicht der Fall ist.
Dieser Aspekt wird durch das zunehmende Interesse an geografisch authentischen Produkten verstärkt. Verbraucher schätzen den vermeintlichen „Orient-Touch“, was den Begriff „Dubai-Schokolade“ zu einem starken Marketinginstrument macht. Doch genau dieses Image darf laut Gerichtsurteil nur dann verwendet werden, wenn die Produkte tatsächlich aus Dubai stammen.
Breitere Auswirkungen der Entscheidung
Die Entscheidung des Landgerichts Köln hat nicht nur direkte Konsequenzen für Medi First und KC Trading, sondern könnte auch andere Händler und Hersteller treffen. Seit dem Boom der „Dubai-Schokolade“ werden ähnliche Produkte auch in Deutschland hergestellt oder aus anderen Ländern, wie der Türkei, importiert.
Bereits Anfang Dezember warf der offizielle Exporteur der Marke „Fex“ dem Schokoladenriesen Lindt irreführende Werbung vor. Lindt hatte eine limitierte Auflage von „Dubai-Schokolade“ auf den Markt gebracht, die jedoch ebenfalls nicht aus Dubai stammte. Ob es in diesem Fall zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist noch offen.
Wie geht es weiter?
Die Entscheidungen des Landgerichts Köln wurden im Eilverfahren getroffen. Eine Hauptverhandlung steht noch aus, und das endgültige Urteil könnte weitreichende Präzedenzwirkung haben. Sollte das Urteil in der Hauptsache bestätigt werden, müssten Händler künftig streng darauf achten, geografisch irreführende Bezeichnungen zu vermeiden.
Laut einer Sprecherin des Gerichts können weitere Verfahren folgen, sobald Konkurrenten oder Verbraucherschützer ähnliche Klagen einreichen.